Justiz Verwaltungsgericht entscheidet: Warum die Maskenpflicht in der Trierer Innenstadt unverhältnismäßig ist und was die Stadt Trier dazu sagt

Update | Trier · Das Gericht gab damit dem Eilantrag einer Juristin statt. Die Allgemeinverfügung, aus der die Maskenpflicht hervorgeht, ist allerdings nicht automatisch aufgehoben. Die Stadt will diese nicht aufgeben und nun beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Was das auch für die Bußgeldverfahren bedeuten könnte.

Verwaltungsgericht entscheidet: Maskenpflicht in der Trierer Innenstadt ist unverhältnismäßig
Foto: Roland Morgen

Die Maskenpflicht für die Trierer Innenstadt steht womöglich vor dem Aus. Das Trierer Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag einer Trierer Rechtsanwältin gegen die von der Stadt erlassene Allgemeinverfügung stattgegeben. Die Juristin hatte unter anderem verfassungsrechtliche Bedenken am Bestehen einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage geltend gemacht und eine unangemessene Einschränkung ihrer grundgesetzlich verbürgten Handlungsfreiheit gerügt.