Corona Verwaltungsgericht Trier: Spaziergänge im Winter waren rechtswidrig

Trier · Zusätzliche Lichtbilder von Teilnehmern und umfassende Platzverweise durch die Polizei waren nach Ansicht der Richter aber ebenfalls nicht rechtens.

 Auch in Bitburg hatten sich im Winter Menschen getroffen, um bei einem gemeinsamen Spaziergang ihren Unwillen über die Corona-Politik auszudrücken.

Auch in Bitburg hatten sich im Winter Menschen getroffen, um bei einem gemeinsamen Spaziergang ihren Unwillen über die Corona-Politik auszudrücken.

Foto: Trierischer Volksfreund/Veronika Königer

Die unangemeldeten „Spaziergänge“ von Corona-Leugnern und Kritikern der Verordnungen von Bund und Land im vergangenen Winter in der Innenstadt von Trier waren rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Trier, nachdem eine Teilnehmerin gegen das Anhalten und Umstellen durch Einsatzkräfte der Polizei bei einer solchen Aktion geklagt hatte. Der in diesem Zusammenhang ergangene Platzverweis und das Anfertigen von Lichtbildern durch die Polizei waren nach Ansicht der Richter jedoch ebenfalls rechtswidrig.