Corona Verwaltungsgericht Trier: Spaziergänge im Winter waren rechtswidrig
Trier · Zusätzliche Lichtbilder von Teilnehmern und umfassende Platzverweise durch die Polizei waren nach Ansicht der Richter aber ebenfalls nicht rechtens.
28.09.2022
, 16:59 Uhr
Die unangemeldeten „Spaziergänge“ von Corona-Leugnern und Kritikern der Verordnungen von Bund und Land im vergangenen Winter in der Innenstadt von Trier waren rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Trier, nachdem eine Teilnehmerin gegen das Anhalten und Umstellen durch Einsatzkräfte der Polizei bei einer solchen Aktion geklagt hatte. Der in diesem Zusammenhang ergangene Platzverweis und das Anfertigen von Lichtbildern durch die Polizei waren nach Ansicht der Richter jedoch ebenfalls rechtswidrig.