Verwaltungsgericht Nach Prozess: Gäste dürfen weiter draußen sitzen

Trier · Den Nachbarn ist es zu laut. Deshalb wollten sie vor Gericht erreichen, dass es in einem Café in Longuich künftig ruhiger zugeht.

Verwaltungsgericht entscheidet wegen Lärm durch Gäste in Longuich
Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Sind die Gäste einer Gaststätte in Longuich zu laut? Mit dieser Frage musste sich das Verwaltungsgericht Trier beschäftigen. Anwohner hatten geklagt. Sie wollten erreichen, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich etwas gegen den Lärm der Gäste unternimmt. Dieser sei insbesondere an den Wochenendtagen groß. Die Auflagen in der gaststättenrechtlichen Erlaubnis berücksichtigten nicht in ausreichendem Maße die Rechte der Nachbarschaft. Alternativ fordert das klagende Ehepaar, die derzeitige Außenterrasse zwischen Café und ihrem Grundstück auf die andere Seite neben den Kindergarten zu verlegen.