Verwaltungsgericht widerruft Verbot der NPD-Versammlung

Trier · Die rechtsextreme NPD darf am Samstag auf dem Bahnhofsvorplatz in Trier eine Versammlung abhalten, obwohl die Stadt es verboten hatte. Das hat das Verwaltungsgericht Trier am Freitag entschieden.

Auch 2012 hatte das Gericht das Verbot der Stadt verworfen. Die Begründung hat sich nicht geändert: Eine Versammlung könne nicht deshalb komplett verboten werden, weil sie an einem Gedenktag wie dem heutigen 75. Jahrestag der Pogromnacht stattfinde. Die Stadt hatte argumentiert, das Gedenken an den 9. November 1938 sei höher einzuordnen als das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. jp

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