Verwarnung in der Trierer Fußgängerzone - Taxifahrer spricht von "Willkür" der Polizei

Trier · Die Polizei sieht keine Zunahme des fließenden Verkehrs in der Trie rer Fußgängerzone. Das erklärte die Behörde auf Anfrage gegenüber dem TV. Unterdessen klagt ein Taxifahrer über angebliche "Willkür": Er war von der Polizei angehalten worden, nachdem er durch das Margaretengässchen gefahren war.

 Weil er Fahrgäste trotz Verbots ins Margaretengässchen gefahren hat, muss ein Trierer Taxifahrer 20 Euro Strafe zahlen. Er bezeichnet das Verhalten der Polizisten als „Willkür“ und ärgert sich. Symbolfoto: Marcus Stölb

Weil er Fahrgäste trotz Verbots ins Margaretengässchen gefahren hat, muss ein Trierer Taxifahrer 20 Euro Strafe zahlen. Er bezeichnet das Verhalten der Polizisten als „Willkür“ und ärgert sich. Symbolfoto: Marcus Stölb

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Trier. Er sei ein "leidenschaftlicher Taxifahrer", sagt Walter Soxhlet, einer, "der gerne mit Kunden umgeht". Kürzlich jedoch verlor er kurzzeitig den Spaß an seinem Job. Ein älteres Ehepaar hatte ihn in der Nähe des Brüderkrankenhauses herbeigewinkt: Ob er sie ins Margaretengässchen fahren könne, man sei nicht mehr gut zu Fuß. Soxhlet ließ sich nicht lange bitten, das Ziel lag ja quasi auf seinem Weg. Also fuhr er das Ehepaar ins Margaretengässchen nahe der Porta Nigra, wo es in einen Stadtbus umstieg. Gleich darauf wollte Soxhlet in der nahen Christophstraße ein weiteres Ehepaar abholen, das dort auf ihn wartete.Amt reagiert auf TV-Artikel


Vergebens. Denn die Polizei hatte beobachtet, wie er ins Margaretengässchen gefahren war. Dass dieser Bereich Teil der Fußgängerzone ist, wusste Soxhlet. Kurz vor der Porta Nigra bremste ihn eine Polizistin aus. Es folgte ein Disput zwischen Beamten und Taxifahrer. Während Soxhlet der Meinung ist, lediglich seinen Job getan zu haben, würden die Polizisten das auch von sich behaupten. Soxhlet spricht dennoch von "Willkür" und ärgert sich: "Nur weil man älteren Mitmenschen, die nicht mehr gut laufen können, einen Gefallen tut ..." Ein Hinweis oder eine Ermahnung hätten es auch getan, meint er.
Mit Datum vom 8. April erhielten Konzessionäre von Taxen und Mietwagen Post vom Straßenverkehrsamt. Aus "aktuellem Anlass" wolle man "nochmals in Erinnerung rufen, dass aus Sicherheitsgründen das Befahren der Fußgängerzone grundsätzlich nicht erlaubt ist". Der aktuelle Anlass: Am 8. April hatte der TV über den Fall eines ehrenamtlichen Betreuers berichtet, der infolge etlicher Auseinandersetzungen mit der Behörde sein Engagement einstellte. Der Mann hatte Bewohner von Altenheimen zu Praxen in der Fußgängerzone gefahren und darauf geachtet, dass er die Arztbesuche bis 11 Uhr, also noch während der Lieferzeiten über die Bühne brachte. Nachdem er mehrere Knöllchen kassiert hatte, quittierte er seinen ehrenamtlichen Fahrdienst.
In seinem Rundschreiben wies das Straßenverkehrsamt auch auf die bestehenden Ausnahmeregelungen hin. Doch die Botschaft der Behörde war klar: solche würden nur in "besonderen Härtefällen" gemacht und müssten schriftlich beantragt werden; bei "eiligen unvorhersehbaren Fällen" sei eine telefonische Anfrage notwendig. Soxhlet hatte nicht beim Amt angerufen, zu spontan war der Einsatz. Offenbar hatte er darauf vertraut, nicht erwischt zu werden.
Doch die Polizei kontrolliert regelmäßig Fahrzeuge, die in der Fußgängerzone unterwegs sind. "In Fällen, in denen keine Berechtigung vorliegt, wird das Befahren mit einer Verwarnung geahndet." Ein unberechtigtes Befahren der Fußgängerzone könne mit 20 Euro geahndet werden. Hierbei handele es sich "nicht um ein Bußgeld im rechtlichen Sinne, sondern um eine Verwarnung", so Sprecher Uwe Konz. Und weil diese statistisch nicht erfasst werde, sei es nicht möglich, die Anzahl der ausgesprochenen Verwarnungen zu nennen.
Eine Zunahme des fließenden Verkehrs außerhalb der Lieferzeiten sei der Polizei jedoch nicht bekannt, erklärt Konz. Zugleich betont er, dass die Kontrollen auch Paketdienste beträfen.Polizeisprecher kontert Vorwürfe



Dem Eindruck, die Polizei betreibe Willkür, tritt ihr Sprecher entgegen: Zum einen werde den Betroffenen "nach den gesetzlichen Vorgaben Möglichkeit auf rechtliches Gehör gegeben", zum anderen werde "selbstverständlich auch eine mögliche Berechtigung geprüft". Sei diese vorhanden, gebe es keine Verwarnung.
Dass die Polizei im Vorfeld von der Stadt keine Informationen über erteilte Ausnahmegenehmigungen erhält, ist aus Sicht von Konz unproblematisch: "Entsprechende Genehmigungen führen die Fahrzeugführer mit sich oder sie müssen auf anderem Wege nachweisen, dass sie im Besitz einer solchen sind." Ein speziell abgestimmtes Vorgehen zwischen Stadt und Polizei sei deshalb "nicht notwendig".
Walter Soxhlet besaß keine Ausnahmegenehmigung. "Die Beamtin wollte, dass ich die angebliche Tat zugebe und unterschreibe", berichtet er. Das habe er nicht getan.Meinung

Verfahrene Situation
Im Margaretengässchen lässt sich mit unschöner Regelmäßigkeit beobachten, wie wenig viele Autofahrer deren Status als Fußgängerzone schert. Da fahren Kunden ortsansässiger Banken bis fast vor die Geldautomaten vor; andere biegen von der Kutzbachstraße in das Gässchen ein und queren hierbei Fahrradstreifen und Busspuren. Solcherart Verkehrsverhalten muss geahndet werden. Doch was die wiederholten Auseinandersetzungen zwischen Taxifahrern, Polizei und Stadt anbelangt, scheint es an der Zeit zu sein, sich einmal zusammenzusetzen. Der Grundsatz, dass das Befahren der Fußgängerzone nicht erlaubt ist, muss gewahrt bleiben, Ausnahmen dürfen nicht zur Regel werden. Ein klärendes Gespräch löst nicht alle Probleme, aber vielleicht lässt sich gegenseitiges Verständnis für den Job des jeweils anderen wecken. Zu überlegen wäre auch, ob das Margaretengässchen zwischen Simeonstiftplatz und Simeonstraße für den Taxiverkehr - und nur für diesen - geöffnet werden könnte. An Verkehrssündern würde es auch dann noch nicht mangeln. trier@volksfreund.de

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