Videowand soll sanfter leuchten

Trier · Eine Anwohnerin der Lambertstraße kämpft gegen die ihrer Ansicht nach nachts zu grell leuchtende Video-Werbewand auf dem Gelände der Trierer Eintracht. Die Klägerin, der Verein und die Stadtverwaltung einigten sich gestern vor dem Verwaltungsgericht Trier auf einen vorläufigen Vergleich.

 Die Videowerbewand in der Nähe des Moselstadions strahlt nachts zu grell – das behauptet eine 70 Meter entfernt lebende Anwohnerin und ging deshalb vor Gericht. TV-Foto: Friedemann Vetter/Archiv

Die Videowerbewand in der Nähe des Moselstadions strahlt nachts zu grell – das behauptet eine 70 Meter entfernt lebende Anwohnerin und ging deshalb vor Gericht. TV-Foto: Friedemann Vetter/Archiv

Trier. Wie hell darf eine Videowand nachts leuchten? Wie schnell dürfen die Bildwechsel erfolgen? Eine Wohnungseigentümerin aus Trier hat Fragen wie diese in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die 70 Meter von der Trierer Werbewand entfernt lebende Frau kämpft gegen die bunten Bilder, die ihren Angaben nach bis in ihre Wohnung leuchten und sie nachts massiv stören (der TV berichtete). Ihre Klage wurde gestern vor dem Verwaltungsgericht Trier verhandelt.
Die Verhandlung: Drei Parteien trafen sich unter dem Vorsitz von Richter Herbert Braun. Die Klägerin war nicht erschienen und wurde durch ihren Anwalt vertreten. Für die Stadt Trier saß der Leiter des Bauaufsichtsamts, Roland Geiler, vor Gericht. Die Eintracht war repräsentiert durch Anwalt Alexander Bergweiler. Die Klage der Anwohnerin richtete sich gegen die Stadt Trier, da diese eine Baugenehmigung für die Videowand erteilt hat. Die Eintracht - sie hat den Bau der Wand auf dem Gelände des Moselstadions finanziert und ist Nutznießerin der Pachteinnahmen - war als Beigeladene dabei.
Das Problem: Der Vorsitzende umriss zu Beginn die Basis des Verfahrens: "Die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung steht nicht im Mittelpunkt. Die Klage kann nur Erfolg haben, wenn die Rechte der Klägerin wirklich verletzt werden."
Im Zusammenhang mit einer Videowand sei eine solche Frage schwer zu beantworten, denn "es gibt keine präzisen und rechtlich verbindlichen Grenzwerte über Leucht- und Lichtimissionen". Anders gesagt: Kein Gesetz legt fest, ab wann das in der Wohnung des Betroffenen ankommende Leuchten und Blinken tatsächlich unzumutbar ist.
Das Gutachten: Der Gutachter und Sachverständige Sven-Holger Kloss hat im November 2010 das von der Stadt geforderte und von der Eintracht in Auftrag gegebene Lichtgutachten erstellt, in dem Blendwirkungen zwischen 22 Uhr abends und sechs Uhr morgens eingeräumt wurden. "Der schnelle Wechsel von Bildern kann als sehr lästig em pfunden werden." Die Konsequenz seines Gutachtens war deshalb der Verzicht auf Filmszenen zwischen 22 und sechs Uhr.
Der Vergleich: Alle drei am Prozess beteiligten Parteien folgten der Anregung des Vorsitzenden, einen Vergleich anzustreben. Dieser hat noch keinen endgültigen Charakter. Bis zum 31. März hat die Eintracht Zeit, mehrere Änderungen umzusetzen. Nur wenn diese Änderungen machbar sind und alle Beteiligten die Folgen bis zum 16. April annehmen, wird der Vergleich endgültig.
Die Änderungen: Die Eintracht sorgt dafür, dass die Helligkeit der Videowand ab 20 Uhr an die Durchschnittshelligkeit der daneben angebrachten beleuchteten Plakatwände angepasst wird - denn mit dieser Beleuchtung hat die Klägerin keine Probleme. Die Bilder auf der Videowand sollen nicht ruckartig wechseln, der Vergleich sieht einen sanften Übergang mit einer Dauer von zwei Sekunden vor. Ein solcher Wechsel soll erst nach mindestens 15 Sekunden erfolgen, ab 22 Uhr soll es keine Filmsequenzen geben. Zwischen 20 und 22 Uhr sind sie jedoch noch erlaubt.

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