Viel Verkehr, noch mehr Krach

Bis Juli muss die Stadt einen "Lärmaktionsplan" aufstellen. Dieser soll die Anwohner besonders verkehrsbelasteter - und damit lauter - Straßen schützen.

Trier. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist nicht nur wegen seines langen Namens ein typisch deutsches Gesetz. Wie so häufig ist der Ansatz fraglos gut, aber gerade durch seine Festlegungen hinterlässt das Gesetz Lücken. Es verpflichtet die Städte, alle Hauptverkehrsstraßen, die von mehr als sechs Millionen KFZ pro Jahr befahren werden, in Lärmkarten zu verzeichnen. Auf deren Grundlage müssen bis zum 18. Juli 2008 "Lärmaktionspläne" aufgestellt werden. Diese sollen dafür sorgen, dass bei der Verkehrsplanung "das Ziel der Umgebungslärm-Minderung angemessen berücksichtigt wird". Das Problem des "BimSchG": Unter "Hauptverkehrsstraßen" fallen nur Bundesfern- und Landesstraßen, städtische Straßen lässt das Gesetz unberücksichtigt. Doch auch die Anwohner stark befahrener Gemeindestraßen - zum Beispiel Nordallee, Metzer Allee und Lindenstraße - leiden unter Verkehrslärm. Triers Bauausschuss hat daher nachgebessert: Nicht nur - wie vom Gesetz gefordert - bei den Bundes- und Landesstraßen Wasserbilliger Straße (B 49), Luxemburger Straße (B 51), Bonner Straße (B 53) sowie Wasserweg, Avelsbacher Straße und Kohlenstraße (alle L 144), sondern auch bei stark belasteten Gemeindestraßen wurde die Verkehrs- und Lärmbelastung erhoben. Diese zusätzlich untersuchten Straßen sind Abschnitte von: Theodor-Heuss-Allee/Christophstraße, Nordallee, Lindenstraße, Spitzmühle/Metzer Allee, Straßburger Allee/Arnulfstraße, Aulstraße, Konrad-Adenauer-Brücke, Matthiasstraße/Saarstraße, Römer- und Kaiser-Wilhelm-Brücke, Paulinstraße, Herzogenbuscher Straße, Gustav-Heinemann-Straße und Wasserweg. Insgesamt hat das von der Stadt beauftragte Ingenieurbüro aus Kaiserslautern 55,3 Straßenkilometer im Stadtgebiet kartiert. Herausgekommen ist ein Ingenieursbericht mit endlosen Tabellen, Zahlen und Messgrößen. "Diese Lärmkartierung an sich ist allerdings noch keine qualitative Bewertung der Betroffenheit", erklärt der städtische Pressesprecher Ralf Frühauf. So wird zum Beispiel auf der Kaiser-Wilhelm-Brücke tagsüber zwar ein Dezibel-Pegel von 66,9 erreicht, während in der Lindenstraße "nur" 63,9 Dezibel gemessen wurden. Weil die Lindenstraße jedoch von Wohnhäusern gesäumt ist, dürfte der künftige Lärmschutzplan dort größeren Handlungsbedarf sehen. Siedlungsstrukturen, die Zahl der Anwohner und besonders schutzwürdige Anlieger wie Schulen oder Krankenhäuser wirken sich auf die Erstellung des Lärmschutzplanes aus, bestätigt Frühauf. Aber: "Wie das im Einzelnen aussehen wird, darüber ist jetzt noch keine Aussage möglich." Über die Aufstellung des Lärmschutzplans informiert Baudezernentin Simone Kaes-Torchiani heute, Donnerstag, um 17 Uhr ihren Ausschuss in öffentlicher Sitzung.