Viel Wirbel um "Wally"

Das Verhängnis nahm vor acht Jahren seinen Lauf. Damals pflanzten die Eheleute Keilen einen Nussbaum - allerdings außerhalb ihrer Grundstücksgrenze auf städtischem Grund. Seitdem streiten sie und die Stadt aktenfüllenderweise um den mittlerweile stattlich herangewachsenen Baum namens "Wally".

 Der Walnussbaum im Garten von Birgit Stauß-Keilen und ihrem Mann Gerd soll verschwinden. TV-Foto: Gabriela Böhm

Der Walnussbaum im Garten von Birgit Stauß-Keilen und ihrem Mann Gerd soll verschwinden. TV-Foto: Gabriela Böhm

Ehrang/Auf der Bausch. (gsb) Es hatte so schön werden sollen: Ein Walnussbaum als Hausbaum mitten im Garten, der im letzten Jahr 14 Pfund Nüsse hergab. Doch das Streitobjekt steht nicht auf dem Grundstück von Gerd Keilen und Birgit Stauß-Keilen, wo die Wildsäue sichtbare Spuren hinterlassen haben. Sondern etwa einundeinhalb Meter dahinter auf städtischem Grund. Die Grundstücksgrenzen seien bei Baubeginn im Jahr 2000 unklar, der Lageplan vom Katasteramt falsch gewesen. "In gutem Glauben" pflanzt das Paar 2001 den damals schon acht Jahre alten Baum. Zum Schutz vor Überwucherung von Brombeeren befriedet es auf Anraten der damaligen Revierförsterei den angrenzenden städtischen Grenzstreifen mit Rasen. Auch ein Gartenhäuschen kommt dazu.

Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro



Auf Nachfrage räumt das Paar ein, dass sie sich damals "schon ein bißchen ausgebreitet" hätten wie auch andere Nachbarn in dem direkt am Wald gelegenen Areal, sagt Stadtpressesprecher Ralf Frühauf. Das "Drama" nimmt seinen Lauf, als sich nach Vermessungen herausstellt, dass der Baum auf städtischem Grund steht. Um rechtliche Klarheit zu schaffen, versucht das Ehepaar Keilen, "ein paar Meter" zu kaufen oder zu pachten. Die Stadt schlägt aus. "Es handelt sich um eine ausgewiesene Waldrandfläche, die eine besondere Schutzfunktion nach dem Landeswaldgesetz erfüllt und nicht eigenmächtig anderen Nutzungen zugeführt werden kann", erklärt Frühauf. Gesprächen mit der Verwaltung folgen die geforderten Rückbaumaßnahmen.

Nur Wally bleibt an Ort und Stelle: Der Baum stört nicht, steht aber auf fremdem Grundbesitz und kann eine Haftungsfrage mit sich bringen. Man wolle keine Präzedenzfälle schaffen, heißt es bei der Stadt. Es gibt zwar ähnliche Ausnahmegenehmigungen Auf der Heide. "Man kann aber nicht Äpfel mit Birnen vergleichen", sagt Frühauf. Das Amt für Bodenmanagement baut dem Ehepaar Keilen eine Brücke und schlägt vor, den Baum stehen zu lassen, wenn es eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro hinterlegt. Gerd und Birgit Keilen lehnen dies als "unzumutbar" ab. "Schließlich hätte man jederzeit und ohne Begründung den Baum fällen können. Und den geforderten jährlichen Rückschnitt vertragen Walnussbäume nicht, sie bluten aus.

"Jetzt hat die Stadt ultimativ gefordert, den Baum zu versetzen. Das allerdings, so Keilens Befürchtung, würde der Baum nicht überleben.

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