Vier Jahre Haft für schießwütigen Leiwener

Mit seinem letzten Spruch des Jahres hat das Landgericht Trier einen 40-Jährigen aus Leiwen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Mann hatte in einer Gaststätte Schüsse abgefeuert sowie einen Gast bedroht und genötigt. Auch besaß er ein umfangreiches, illegales Waffenarsenal.

Trier/Leiwen. (f.k) Vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Trier endete gestern der Prozess gegen einen 40-jährigen Elektromonteur aus Leiwen. Beim Verfahrensauftakt im März hatte Staatsanwalt Eric Samel den Angeklagten noch des versuchten Totschlags beschuldigt.

Tendenz zur Rechtsradikalität



Dieser Vorwurf war nach zahlreichen Verhandlungstagen vom Tisch, als Gerichtsvorsitzende Petra Schmitz gestern das Urteil verkündete: vier Jahre Haft wegen Bedrohung, schwerer Nötigung und illegalen Waffenbesitzes.

Der zur Rechtsradikalität tendierende Angeklagte ist Elektromonteur und lebt mit seinem achtjährigen Sohn im Leiwener Anwesen seiner Mutter. Im Ort ist das Mitglied eines Schützenvereins für sein Interesse an Waffen bekannt, fiel deshalb nach Feststellung des Gerichts aber nie unangenehm auf.

Täter zwang Opfer niederzuknien



Doch dann kam der 19. September 2009:

An diesem Tag geriet der alkoholisierte Angeklagte in einer Leiwener Gaststätte mit drei ebenso alkoholisierten polnischen Arbeitern in Streit. Als er dabei nach einer Handgreiflichkeit am Kopf verletzt wurde, zog er eine Pistole und zwang einen der Polen mit vorgehaltener Waffe, sich niederzuknien und die Hände im Nacken zu verschränken.

Dies tat der Mann zunächst, stand dann aber wieder auf. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme gab der Angeklagte daraufhin zwei Schüsse in die Wand des Lokals ab. Als der Pole dann dem Ausgang zustrebe, schoss er noch zweimal hinter ihm her, ohne jedoch direkt auf ihn zu zielen.

Bei ihren Ermittlungen stieß die Polizei im mütterlichen Anwesen des Angeklagten auf ein umfangreiches Arsenal, darunter verbotene Kriegswaffen und große Mengen an Munition.

Der Sportschütze besitzt zwar einen Waffenschein, auf dem aber nur drei Pistolen eingetragen sind.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Der Mann hatte nach seiner Festnahme elf Monate in Untersuchungshaft verbracht, wurde dann wegen der lange Verfahrensdauer aber wieder auf freien Fuß gesetzt.

Mit dem Urteil blieb die Kammer unter dem Antrag des Staatsanwalts, der fünf Jahre Haft gefordert hatte. Der Düsseldorfer Verteidiger Hans Scholzen hatte für eine zweijährige Bewährungsstrafe plädiert.

Der Angeklagte nahm den Urteilsspruch mit unbewegter Miene entgegen. Auf die Frage des TV, ob er das Urteil annehme, wollten er und sein Verteidiger sich nicht äußern.

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