Vier Jahre Haft für Schüsse in Kneipe und unerlaubtes Waffenarsenal

Trier/Leiwen · Das Landgericht Trier hat heute einen 40-jährigen Elektromonteur aus Leiwen (Kreis Trier-Saarburg) wegen Bedrohung, schwerer Nötigung und unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

(f.k.) Der zur Rechtsradikalität tendierende Mann war am 19. September 2009 in einer Leiwener Gaststätte mit drei polnischen Arbeitern in Streit geraten. Als er dabei nach einer Handgreiflichkeit am Kopf verletzt wurde, zog er eine Pistole und zwang einen der Polen mit vorgehaltener Waffe, sich niederzuknien und die Hände im Nacken zu verschränken. Danach gab er zwei Schüsse in die Wand des Lokals ab.

Als die Polizei in dem Fall ermittelte, stieß sie in einem Leiwener Anwesen auf ein umfangreiches Arsenal mit unerlaubten Waffen und Munition. Haus und Hof gehören der Mutter des 40-Jährigen, der dort mit seinem kleinen Sohn lebt.

Im Laufe des Verfahrens hatte ein psychiatrischer Gutachter dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Der Mann hatte nach seiner Festnahme elf Monate in Untersuchungshaft verbracht, wurde dann wegen der lange Verfahrensdauer aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Mit ihrem Urteil blieb die Erste Große Strafkammer unter dem Antrag des Staatsanwalts, der fünf Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte für eine zweijährige Bewährungsstrafe plädiert.

Der Angeklagte nahm die Urteilsverkündung mit unbewegter Miene entgegen. Auf die Frage des TV, ob er das Urteil annehme, wollten sich er und sein Düsseldorfer Anwalt nicht äußern.

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