Vom Amt zur Anstalt

Trier · Selbstständig, aber unter Aufsicht: Das Trierer Theater wird von einem städtischen Amt in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) umgewandelt. Das hat der Trierer Stadtrat bei seiner Sitzung am Dienstagabend beschlossen.

Trier. So ganz aus der Hand geben wollen Rathaus und Stadt die Zügel beim Stadttheater nicht. Anders, als von einem externen Gutachter und auch von der zuständigen Arbeitsgruppe anfänglich vorgeschlagen, wird das Drei-Sparten-Haus daher nicht in eine privatwirtschaftliche GmbH umgewandelt, sondern in eine Anstalt öffentlichen Rechts.
Insbesondere der Personalrat der Stadt und letztlich auch die Arbeitsgruppe hatten sich für eine AöR als neue Rechtsform im Vorfeld ausgesprochen (der TV berichtete). "Von der Behörde zur Quasi-Behörde", ätzte dennoch Martin Neuffer bei der Stadtratssitzung am Dienstagabend. "Ohne vollständige Abnabelung von der Politik werden sich die Probleme des Theaters nicht lösen lassen", prognostizierte der FDP-Mann, der die Gründung einer komplett eigenständigen Theater-GmbH bevorzugt hätte.
Doch auch, wenn Generalintendant Karl Sibelius größtmögliche Eigenverantwortung bei Programmgestaltung und Finanzen zugesichert wurde: So ganz wollen die übrigen Ratsfraktionen nicht auf ihren Einfluss verzichten: "Wir müssen sicherstellen, dass Rat und Bürger nach wie vor mitwirken können und dass bei Finanzen, Personal und Satzung Punkte integriert werden, die uns allen am Herzen liegen", sagte Daniela Müller-Kolb von den Grünen. "Eine AöR verschafft dem Theater mehr Flexibilität und erhält gleichzeitig die Anbindung an die Stadt", lobte auch Markus Nöhl (SPD). Hermann Kleber (FWG) schlug in die gleiche Kerbe: "Eine AöR ermöglicht es uns gleichermaßen, dass sich die umliegenden Landkreise oder Private beteiligen können."
Wie die Zuständigkeiten bei einer AöR im Detail zwischen Stadt und Theater aufgeteilt werden, steht noch nicht fest. Grundsätzlich lässt die neue Rechtsform viele Möglichkeiten zu (siehe Extra). Kulturdezernent Thomas Egger kündigte an, schon in der kommenden Woche den Entwurf für eine Satzung, die die Verantwortlichkeiten regeln soll, mit den Beteiligten - städtische Gremien, Mitarbeiter des Theaters, Intendanz und dem für die finanzielle Umstrukturierung zuständigen Controller - diskutieren zu wollen. "Was wir mit dem Theater vorhaben, hat Hand und Fuß", versprach Egger am Dienstagabend.
Einer der nächsten Schritte bei der Neuaufstellung des Stadttheaters wird sein, einen Kosten- und Finanzplan für die dringend notwendige Sanierung aufzustellen und mit dem Mainzer Kultusministerium als Zuschussgeber zu besprechen. Um nicht in die Mühlen des Wahlkampfs zu geraten, "sollte dieser Finanzierungsplan rechtzeitig vor der Landtagswahl 2016" in Mainz eingereicht werden, forderte FWG-Sprecher Kleber.
Mehr aus dem Stadtrat Seite 8
Extra

Bestimmte öffentliche Aufgaben können Kommunen an eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) vergeben. Die AöR soll dabei die Vorteile eines Eigenbetriebes (politische Einflussnahme möglich) mit denen einer GmbH (eigenständiges wirtschaftliches Handeln) verbinden. So hat die Stadt für die Energie- und Wasserversorgung der Bürger zum Beispiel 2005 die Stadtwerke Trier als AöR gegründet. Die Stadtwerke haben einen Verwaltungsrat, dessen Vorsitzender der jeweils amtierende Trierer Oberbürgermeister ist. Auch die Stadtratsfraktionen sind im Verwaltungsrat vertreten und haben Mitsprache bei vielen Entscheidungen. Laut Gemeindeordnung nimmt auch die Mitarbeitervertretung mit "beratender Stimme" an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil - hat dabei allerdings kein aktives Abstimmungsrecht. Welchen Einfluss Stadt und Stadtrat über den Verwaltungsrat auf die Sachmittel (Gebäude, Einrichtung, Technik) und das Personal des Theaters haben wird, muss in einer sogenannten Anstaltssatzung festgelegt werden, die für die künftige AöR Stadttheater noch nicht erarbeitet ist. woc

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