Vor Gericht wegen Körperverletzung

Trier. (red) Ein 51-jähriger Mann muss sich heute vor der 3. Großen Strafkammer des Trierer Landgerichts wegen gefährlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruchs und Beleidigung verantworten. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Sicherungsverfahren, bei dem entschieden wird, ob der Mann in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wird.

Er soll von Oktober 2008 bis Juli 2009 insgesamt 14 rechtswidrige Taten begangen haben, darunter vor allem Angriffe ohne jeden Anlass auf andere Menschen oder Beleidigungen. Unter anderem soll er einen Busfahrer geschlagen haben, im Foyer des Mutterhauses mit Schnapsflaschen nach Patienten geworfen haben und sich mehrmals trotz Hausverbots zum Betteln in St. Gangolf aufgehalten haben, wo er auch die Aushilfsküsterin zu schlagen versucht haben soll. Wegen langjährigen exzessiven Alkoholkonsums soll der Mann die ihm von der Anklage vorgeworfenen Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben.

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