Vorbestrafter Schiedsmann

Ob der zurückgetretende Ortsvorsteher von Trier-Süd, Werner Schulz, weiter als Schiedsmann im Bezirk Trier-Süd tätig sein darf, prüft derzeit das Amtsgericht Trier.

Trier. (woc) Werner Schulz hatte am Montag das Amt des Ortsvorstehers niedergelegt, nachdem er zum zweiten Mal zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Im vergangenen Jahr hatte Schulz unter Alkoholeinfluss eine Frau angefahren, im April im betrunkenen Zustand einen Polizisten beleidigt. Vorangegangen waren zwei Vorstrafen wegen Alkohols am Steuer. Schiedsmänner sind Ehrenbeamte des Landes und betreuen so genannte Sühneversuche, in denen eine außergerichtliche Einigung gesucht wird. Möglich ist das unter anderem bei Beleidigungen, Köperverletzungen, Drohungen oder Sachbeschädigung. Die Stadtverwaltung hatte Schulz für die laufende Amtsperiode als Schiedsmann vorgeschlagen, berufen wurde Schulz vom Trierer Amtsgericht.Amtsgericht prüft Eignung

Ob Schulz weiter Ehrenbeamter des Landes und Schiedsmann bleiben darf, prüfe das Gericht derzeit, sagte die zuständige Sachbearbeiterin gestern dem TV.Eine Schiedsperson ist zu entlassen, "wenn sie sich nach ihrer Persönlichkeit oder ihren Fähigkeiten für das Amt als nicht geeignet erweist", heißt es in der rheinland-pfälzischen Schiedsamtsordnung.

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