Vorwurf Kindesmissbrauch: 23-Jähriger vor Gericht

Bernkastel-Wittlich/Trier · Einem 23-jährigen Mann wird seit gestern vor dem Landgerichts Trier vorgeworfen, 2010 im Kreis Bernkastel-Wittlich dreimal mit einem 13-jährigen Mädchen geschlafen zu haben. Im Ermittlungsverfahren bestritt er die Vorwürfe.

Bernkastel-Wittlich/Trier. Der 23-jährige Mann gibt sich betont lässig vor dem Landgericht Trier. Er selbst stellt viele Fragen an die Zeugen - so viele, dass er vom Vorsitzenden Richter Albrecht Keimburg gemaßregelt wird. Doch zu den Vorwürfen an sich sagt er nichts: Ihm wird zur Last gelegt, im Sommer 2010 mit einem damals 13-jährigen Mädchen aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich geschlafen zu haben. Der Geschlechtsverkehr soll laut Anklageschrift einvernehmlich erfolgt sein; da aber das Mädchen damals unter 14 Jahre alt war, wird dies als schwerer sexuellen Kindesmissbrauch geahndet. Im Ermittlungsverfahren hatte der Mann die Vorwürfe bestritten und behauptet, das Kind sei in ihn verliebt gewesen. Da er ihre Liebe nicht erwidert habe, würde sie ihn zu Unrecht belasten. Gestern hat die Hauptverhandlung vor der 1. Großen Jungendkammer des Landgerichts Trier begonnen. Der Angeklagte kannte das Mädchen über seine damalige Lebensgefährtin: Deren beste Freundin ist die Mutter des mutmaßlichen Opfers. Zwischen dem Angeklagten und dem Mädchen habe sich eine Freundschaft entwickelt, sagte die ehemalige Freundin in der Hauptverhandlung. "Ich habe ihm gesagt, er soll sich zurückhalten", sagte sie. "Es kamen entsprechende Kommentare von Außenstehenden."
"Sie mochte ihn sehr, daraus hat sie nie einen Hehl gemacht", sagte die Schul-Sozialarbeiterin des Mädchens. Eines Tages habe ihr das Kind vom Geschlechtsverkehr erzählt, der einmal in der Wohnung des Angeklagten und zweimal in dessen Auto stattgefunden habe. "Ich denke, sie hat gehofft, dass sich daraus eine Beziehung entwickelt. Das hat es aber nicht, was sie sehr belastete." Die Mutter des Mädchens sagte aus, sie habe den Angeklagten mehrfach gewarnt. "Er wusste, dass meine Tochter erst 13 Jahre alt ist. Ich sagte ihm, ich würde ihn anzeigen, wenn er irgendwas mit ihr anstellt."
Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft - zweimal wurde er als Teenager verurteilt, da er Sex mit Kindern unter 14 hatte. Damals war er sechs Monate bis anderthalb Jahre älter als die Kinder. Entsprechend niedrig fielen die Strafen mit jeweils drei Wochen Dauerarrest aus. Das mutmaßliche Opfer sagte ebenfalls vor dem Landgericht aus, allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Befragung dauerte so lange, dass laut Staatsanwältin Kristina Streit die Fortsetzung der Verhandlung und das Urteil verschoben werden mussten. Wann das Verfahren fortgeführt wird und ob das Mädchen den Ankläger mit seiner Aussage belastete, war bis Redaktionsschluss nicht bekannt. alo

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