Was der Boss im Kreis zu sagen hat

Schulen, Straßen und Abfallentsorgung sind seine Themen, er ist Chef von 400 Mitarbeitern in der Kreisverwaltung. Der TV erklärt, um was sich der neue Trier-Saarburger Landrat so alles kümmern muss. Wer zur Wahl am 22. September antritt, entscheidet ein Ausschuss am heutigen Dienstag.

 Wer hält bald die Schlüssel für das Kreishaus in der Hand?

Wer hält bald die Schlüssel für das Kreishaus in der Hand?

Foto: Frank Göbel

Was macht ein Landrat?
Der Landrat leitet die Kreisverwaltung. Für den Kreis Trier-Saarburg heißt das: Er ist Vorgesetzter von rund 400 Mitarbeitern und wird anfangs nach Besoldungsstufe B 5 mit rund 7700 Euro brutto monatlich bezahlt. Er hat vier Geschäftsbereichsleiter unter sich. Der Geschäftsbereich eins befasst sich unter anderem mit dem Rechnungs- und Gemeindeprüfwesen, den Schulen und dem Gebäudemanagement. Abteilung zwei kümmert sich um Landwirtschaft, Weinbau, Kommunales und Finanzen, Bereich drei um Jugend und Soziales. Der vierte Bereich umfasst die Themen Sicherheit, Verkehr und Ordnung, Bauen und Umwelt. Angegliedert sind hier auch das Veterinäramt und die Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses. Dieser ist nicht an Weisungen der Organe des Kreises gebunden. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, dort Widersprüche gegen Verwaltungsakte von Gemeinden, Verbandsgemeinden oder der Kreisverwaltung vorzubringen und überprüfen zu lassen. Rund 300 bis 350 Verfahren werden pro Jahr abgewickelt.

Was kann ein Landrat entscheiden?
Wenig. Er moderiert und kommuniziert mehr, als dass er "regiert". Er führt die laufenden Geschäfte der Verwaltung und setzt die Beschlüsse der Kreisgremien, in erster Linie des Kreistages, um. Dem aktuellen Kreistag gehören 46 Mandatsträger aus sechs Gruppierungen an - CDU, SPD, FDP, Grüne, Freie Wählergruppe (FWG) und Bürger für Bürger (BfB). Der Kreistag hat eine ganze Reihe von Fachausschüssen, die Beschlussempfehlungen erarbeiten oder auch selbstständig entscheiden. Wichtigster Ausschuss ist der Kreisausschuss. Er bereitet fast alle Kreistagsbeschlüsse vor. Dazu zählen beispielsweise Auftragsvergaben für größere Bauprojekte, Zuschussbewilligungen sowie bestimmte Personalangelegenheiten. Der Landrat ist Vorsitzender des Kreistages und darf in der Regel mitabstimmen.
Kann der Landrat alleine entscheiden?

Ja, in Angelegenheiten, die zum Nachteil des Kreises sein könnten, falls man bis zur nächsten Sitzung des Kreistags oder eines Ausschusses warten würde, darf er eine Eilentscheidung fällen. Der Eilentscheidung muss der Kreisvorstand zustimmen. Den Vorstand bilden der Landrat und die drei ehrenamtlichen Beigeordneten. Die Beigeordneten vertreten den Landrat und übernehmen Repräsentationsaufgaben.

Welche Aufgaben hat der Landkreis?
Der Landkreis organisiert den öffentlichen Personennahverkehr und die Abfallbeseitigung, ist zuständig für den Brand- und Katastrophenschutz, das Gesundheitswesen und die Lebensmittelüberwachung. Weitere Aufgaben sind die Tierseuchenbekämpfung und der Tierschutz, das Führerscheinwesen, die KFZ-Zuslassung sowie Bau und Unterhaltung von Kreisstraßen. Außerdem ist er Träger der berufsbildenden Schulen und der Sonderschulen; seit 1. August 2010 ist der Kreis zuständig für alle weiterführenden Schulen. Ferner ist der Kreis Bauaufsichtsbehörde, gewährt Sozial- und Jugendhilfeleistungen und kontrolliert die Finanzen der Kommunen (Kommunalaufsicht). Die Jagdsteuer ist die einzige direkte Einnahmequelle des Kreises. Er finanziert sich größtenteils über Zuweisungen von Bund und Land und über die Kreisumlage, die die Kommunen abhängig von ihrer Steuerkraft abführen müssen.Extra

Geschichte: Das heutige Gebiet des Landkreises Trier-Saarburg gehörte bis 1794 überwiegend zum Kurfürstentum Trier und zur Grafschaft Luxemburg. Danach war es französisch besetzt, später kam es zu Preußen. Die beiden Landkreise Trier und Saarburg wurden am 7. Juni 1969 im Zuge der Verwaltungsreform zum heutigen Kreis Trier-Saarburg vereinigt. Regionen: Eifel, Mosel, Saargau und Hochwald Einwohner: 143 552 (zum 31. Dezember 2011) Gemeinden: 105, Verbandsgemeinden: 7 Fläche: 1101 Quadratkilometer, Bevölkerungsdichte: 130 Einwohner pro Quadratkilometer Die bisherigen Landräte: 1969 bis 1983: Dieter Braun-Friderici (CDU), 1983 bis 2005: Richard Groß (CDU), seit Januar 2006: Günther Schartz (CDU) alfExtra

Der neue Landrat für den Kreis Trier-Saarburg wird am 22. September gewählt. Zeitgleich wird auch ein neuer Bundestag bestimmt. Aktuell gibt es fünf Bewerber für den Landratsposten: Amtsinhaber Günther Schartz (CDU), Thomas Neises (SPD), Sabina Quijano (Bündnis 90/Die Grünen), Darja Henseler (Piratenpartei) und Einzelbewerberin Ute Seelge.Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist gestern Abend abgelaufen. Heute, Dienstag, 13. August, entscheidet der Wahlausschuss darüber, wer zur Wahl zugelassen wird. Die Sitzung, die um 18 Uhr beginnt, ist öffentlich. Dann steht auch fest, ob die Bewerberinnen Darja Henseler und Ute Seelge die dafür erforderlichen 230 Unterstützerunterschriften vorlegen konnten. Diese Bedingung müssen Einzelbewerber und Kandidaten von Parteien erfüllen, die - wie die Piratenpartei - nicht im aktuellen Kreistag vertreten sind. Bei der Landratswahl 2005 hatte es nur zwei Kandidaten gegeben. Damals gewann der damalige Bürgermeister der Verbandsgemeinde Saarburg, Günther Schartz (CDU), gegen Katarina Barley (SPD). Für Schartz votierten 55,4 Prozent, für Barley 44,6 Prozent. cweb/alf/har

Korrektur: Ursprünglich hatten wir gemeldet, dass die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen erst am heutigen Dienstag, 18 Uhr, enden würde. Richtig ist, dass die Frist bereits am Montag, 12. August, 18 Uhr abgelaufen ist. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

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