Was lange währt...

HEILIGKREUZ. (mok) Ein Müllhäuschen, das die Bewohner einer Reihenhaussiedlung in der Flinsbachstraße 1967 erworben haben, gehört ihnen laut Grundbuch nicht, weil die damaligen Hausverwalter versäumt haben, es umtragen zu lassen. Noch im August werden sie endlich auch Eigentümer des Häuschens sein.

Als Stefanie Spang in den 60er Jahren zusammen mit ihrem Ehemann ein Haus von der Gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgesellschaft Familienwerk gekauft hat, hat sie - ebenso wie die Nachbarn in der Reihenhaussiedlung - 200 Mark für die Übereignung einer Müllbox bezahlt, die bis heute von allen genutzt wird. Damit sind die Bewohner aber nicht automatisch Eigentümer geworden, denn ins Grundbuch wurde die Übertragung nie eingetragen. Aufgefallen ist das den Bewohnern, weil ein neuer Nachbar einen Balkon bauen möchte, der an die Boxen grenzt. Dass sie beim Baugenehmigungsverfahren nicht gefragt wurden, machte Spang und die Nachbarn stutzig. Sie hörten bei der Aachener Wohnungsbaugesellschaft nach, die die Verwaltung der Grundstücke in den 70ern von dem Familienwerk übernommen hatte. Dabei stellte sich heraus, dass die Müllboxen nicht rechtmäßig übertragen worden waren. Spang setzte alle Hebel in Bewegung, um zu ihrem Recht und Besitz zu kommen. "Wir haben nichts gegen den Balkon, wollen aber gefragt werden", sagt die Witwe. Es sei "damals versäumt worden", die Übertragung zu regeln, räumt Heinz Kirsch, Zweigstellenleiter der Aachener Wohnungsbaugesellschaft, auf TV-Anfrage ein. Damit die Nachbarn künftig die Müllboxen wirklich ihr Eigen nennen können, wurde deshalb für Ende August ein Termin beim Notar festgelegt, bei dem die Übertragung ins Grundbuch nach fast 40 Jahren eingetragen werden soll. Pro Haus werden 30 Euro für die Eintragung fällig. Es freut Spang zwar, dass ihr Einsatz Früchte trägt, doch ist ihr Ärger über die verzögerte Überschreibung noch nicht ganz verflogen. Denn der Bauantrag des Nachbarn ist mittlerweile genehmigt. Die Nachbarn können keinen Widerspruch mehr einlegen, auch wenn sie bald rechtmäßige Besitzer der angrenzenden Müllboxen sind.

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