Weichen für Einstieg in Flugplatz GmbH gestellt

Knappe Mehrheit für ein heißes Eisen: Der Hauptausschuss der Stadt Bitburg sprach sich dafür aus, die Trierer Anteile an der Flugplatz Bitburg GmbH zu übernehmen. Ob Bitburg aber wirklich in die GmbH einsteigt, zeigt sich erst kommende Woche.

Bitburg. (scho) Das knappe Verhältnis, mit dem sich Bitburgs Hauptausschuss für den Einstieg in die Flugplatz Bitburg GmbH entschied, zeigt bereits, wie umstritten das Thema ist. Noch immer liegt die vom Land mehrfach in Aussicht gestellte Instrumentenfluggenehmigung nicht vor. Die ist aber nötig, damit der Bitburger Flugplatz überhaupt erst zu einem Industrie- und Frachtflughafen ausgebaut werden kann und Maschinen mit mehr als 14 Tonnen Gewicht in der Eifel überhaupt starten und landen dürfen. Zuletzt hatte das Land die spielentscheidende Genehmigung für Januar/Februar 2008 zugesagt. Doch Skeptiker verweisen darauf, dass solcherlei Ankündigungen sich bereits mehrfach als höchst unverbindlich rausgestellt haben. Nichtsdestotrotz hat Bitburg nun den schwarzen Peter und muss über Wohl oder Weh des vor fünf Jahren ambitioniert gestarteten Projekts entscheiden. Denn wenn Bitburg nicht die nach dem Trierer Ausstieg zum 1. Januar 2008 frei gewordenen Anteile (16 Prozent; Stammeinlage: 62 000 Euro) übernimmt, wird die Front in der ohnehin schon strapazierten GmbH weiter bröckeln. Schließlich hatte der Kreis Trier-Saarburg Bitburgs Einstieg zur Voraussetzung gemacht, um auch nach 2008 seine 19 Prozent; 72 000 Euro) an der GmbH zu halten. Folgt der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag, 27. September, 17 Uhr, dem Beschlussvorschlag des Hauptausschusses, wäre diese Gefahr gebannt. Gleiches gilt für den angedrohten Ausstieg des Kreises Bernkastel-Wittlich (11 Prozent; 41 000 Euro), der von seiner Kündigung nur zurücktritt, wenn Gewerbe- und Grundsteuern, die auf dem Flugplatz-Gelände erzielt werden, teils auch der GmbH zugutekommen und nicht allein in den Zweckverband fließen. Auch dieses Interesse berücksichtigt der Hauptausschuss in einem entsprechenden Beschlussvorschlag, über den aber ebenfalls endgültig erst der Stadtrat entscheidet.

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