Weihnachten Behörde wacht über Sammlung von Spenden

Trier · (red) Trotz Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln wird auch in diesem Jahr für den guten Zweck gespendet. Damit einhergehend stellen sich viele Bürger die Frage, ob ihre Spenden auch dem Zweck zugeführt werden, der angeführt ist.

Um dies sicherzustellen, überwacht in Rheinland-Pfalz die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Spendensammlungen und stellt sicher, dass das Geld der Spender tatsächlich für den „guten Zweck“ verwendet wird.

Spendensammlungen durch direkte Ansprache bedürften einer Sammlungserlaubnis. Alle sonstigen Sammlungen etwa Spendenbriefe, Handzettel, Zeitungsaufrufe, Onlinespenden etc. sind zwar nicht erlaubnispflichtig, können aber durch die Sammlungsbehörde überprüft werden. Die Spendensammler müssen dann die zweckentsprechende Verwendung des Gelds nachweisen. Sofern die zweckwidrige Verwendung von Spenden festgestellt wird, kann die Sammlungsbehörde zahlreiche Maßnahmen ergreifen, bis hin zum Aussprechen eines landesweiten Sammlungsverbotes in Rheinland-Pfalz.

In diesem Jahr hat die ADD 37 Vereine und Organisationen landesweit überprüft und dabei drei Sammlungsverbote und Unterlassungen ausgesprochen. Vier Verfahren befinden sich noch in der Bearbeitung.

Weitere Informationen unter https://add.rlp.de/de/themen/staat-und-gesellschaft/ordnung/sammlungen/

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