Gericht Bundesgerichtshof bestätigt Trierer Urteil nach Mordversuch in Taben-Rodt

Trier  · Weil ein Mann seine Ex-Freundin mit dem Auto überfahren hat, hat ihn das Landgericht Trier zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Nun ist der Richterspruch rechtskräftig.

 Justitia hat gesprochen. Das Urteil gegen den Mann, der seine Freundin übrfahren hat, ist rechtskräftig.

Justitia hat gesprochen. Das Urteil gegen den Mann, der seine Freundin übrfahren hat, ist rechtskräftig.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Mit seinem Auto lauert ein Mann seiner Ex-Freundin im November 2018 in Taben-Rodt auf dem Parkplatz ihrer Arbeitsstätte auf (der TV berichtete). Als die Frau über die Straße geht, gibt er Gas. Mit Tempo 30 erfasst der Wagen des Mannes die Frau. Sie wird durch die Luft geschleudert und zieht sich schwerste Verletzungen zu. Es folgen aufwendige Ermittlungen und ein Gerichtsprozess, der sich über ein halbes Jahr zieht. Am Ende spricht das Landgericht Trier den Mann schuldig. Nun hat der vierte Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision des Angeklagten gegen das Urteil mit Beschluss vom 21. Oktober 2020 als unbegründet verworfen. Damit ist der Schuldspruch gegen den Mann rechtskräftig.

Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zur Herbeiführung eines Unglücksfalles zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Außerdem hatte das Gericht dem Mann den Führerschein entzogen.

Dass der Prozess so lange gedauert hat, liegt daran, dass das Tatgeschehen vor Gericht schwer zu rekonstruieren war. Denn die Frau konnte sich an das Geschehen nicht erinnern. Der Angeklagte hatte ebenfalls mutmaßliche Erinnerungslücken geltend gemacht. Mit seinem Wagen ist er laut dem Urteil nach der Tat noch zuerst gegen einen Baum und dann in die Saar gefahren. Das Gericht interpretierte das als Versuche, die Kollision zu vertuschen.

Das Opfer des Mannes hat nach dem Unfall Folgeschäden. Bei der Verkündung des Urteils hieß es, dass die Frau nach der Tat einen 50-prozentigen Behinderungsgrad hat, der auch nicht mehr heilbar sei.

 Das Motiv für die Tat ist wohl die vorherige Trennung von dem Opfer. Der Verurteilte fühlte sich laut dem Urteil des Schwurgerichts gekränkt, dass diese Trennung nicht von ihm, sondern von der Frau ausgegangen sei.

Kurios an dem Fall war auch der Lebensentwurf des Angeklagten. Er führte jahrelang ein Doppelleben. Während sein Opfer sieben Jahre lang seine Geliebte war, führte er parallel über etliche Jahre eine feste Beziehung mit einer anderen Frau.

Strafverschärfend wirkte sich auch eine Vorstrafe des Verurteilten aus, der lange vor dem Mordversuch zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe wegen des Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie verurteilt worden war.

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