Wirtschaft Nicht mehr der Staat entscheidet, sondern die Winzer
Trier. · Neu im Weinbaurecht ist die Gründung sogenannter Schutzgemeinschaften. Die Weinwirtschaft erhält dadurch mehr Kompetenzen.
Die Schutzgemeinschaft Mosel wurde bereits im Herbst 2018 in Koblenz gegründet. Beim Branchentreff in der Industrie- und Handelskammer Trier überreichte Staatsekretär Andy Becht vom Ministerium Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft Weinbau kürzlich die Anerkennungsurkunde des Landes an den Präsidenten des Weinbauverbandes Mosel, Walter Clüsserath, sowie an die stellvertretenden Vorsitzenden der Schutzgemeinschaft, Johannes Hübinger und Henning Seibert. Ihre neue Institution kann nun offiziell die Arbeit aufnehmen. In Anlehnung an die EU-Vorgaben soll mit den Schutzgemeinschaften ein an der Herkunft orientiertes Weinbezeichnungsrecht geschaffen werden.
Die Details dazu legen in den jeweiligen Weinanbaugebieten die neuen Schutzgemeinschaften fest. Sie verwalten künftig mit dem so genannten Lastenheft die Vorgaben der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und der geschützten geografischen Angaben (g.g.A). Bisher war dies eine staatliche Aufgabe.
Um die Ziele innerhalb eines Weinanbaugebiets zu erreichen, müssen die Interessen der Erzeugergruppen in Einklang gebracht werden. Heißt: Die gesamte Branche in einem Anbaugebiet muss sich etwa bei Mindestmostgewichten, Hektarhöchsterträgen, Rebsorten und vielem mehr einigen.
Der Anstoß zu den Schutzgemeinschaften kam auf Druck der Branche von der EU-Administration, die damit mehr Kompetenzen von staatlichen Institutionen und der EU auf die Weinwirtschaft verlagert. Bisher erforderten selbst kleine Änderungen im Lastenheft ein zweistufiges, langwieriges Verfahren, bei dem die EU-Kommission in die Entscheidung einzubinden war.