Weinbauförderung: EU-Hilfen bei Neuanpflanzungen

Trier/Saarburg · Aufgrund von Flurbereinigungsverfahren werden in vielen Fällen Neuanpflanzungen von Reben notwendig. Dafür gibt es Zuschüsse von der Europäischen Union. Anträge sind noch bis 30. April möglich.

Trier/Saarburg. Wer im Rahmen laufender Flurbereinigungsverfahren sowie bei freiwilligen Landtauschverfahren neue Rebflächen anpflanzen möchte, kann noch bis zum 30. April bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg Anträge zur Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen stellen.
Die Mindestfläche für die Teilnahme an diesem Förderprogramm beträgt zehn Ar je Bewirtschaftungseinheit, in Steil- und Steilstlagen sogar nur fünf Ar. Es können nicht nur alle in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten gepflanzt werden. Zusätzlich werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert. Die Höhe der Beihilfe beträgt zwischen 8500 Euro pro Hektar (bei extensiver Rebanlage) und 18 500 Euro pro Hektar (bei Flurbereinigungsflächen in Steilstlagen).
Fachliche Fragen beantworten Mitarbeiter des Dienstleistungszentrums ländlicher Raum Mosel unter Telefon 0651/9776-217 oder -410. Antragsformulare können bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 4, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, oder unter Telefon 0651/715-414 und -320 angefordert oder abgeholt werden. red

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