39 Neuinfektionen Ein Jahr nach dem ersten Corona-Fall: Inzidenzen in Trier und im Kreis Trier-Saarburg steigen weiter

Trier/Saarburg · Vor einem Jahr, am 11. März 2020, wurde der erste Corona-Fall im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung gemeldet. Am Donnerstag meldete das Gesundheitsamt 39 weitere Infektionen.

Weitere Corona-Infektionen in Trier und im Landkreis Trier-Saarburg
Foto: dpa/Kira Hofmann

Am Donnerstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 39 weitere Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet, 22 aus dem Landkreis und 17 aus der Stadt Trier.

Vor einem Jahr, am 11. März 2020, wurde erstmals eine Infektion mit dem Coronavirus im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung gemeldet. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt inzwischen 5143 (1901 in der Stadt Trier und 3242 im Landkreis Trier-Saarburg). 105 Personen sind seither im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben.

Insgesamt wurden bisher 209 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 200 Mal die sogenannte britische Viren-Mutation B.1.1.7. und 2 Mal die südafrikanische Virus-Mutation. Weitere 7 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums in der Stadt Trier bei 30,5 sowie im Landkreis bei 55,6 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100 000 Einwohnern.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 304 – vier mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 215 im Landkreis und 89 in der Stadt Trier. Neun Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier werden aktuell stationär in drei Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 587, VG Konz: 789, VG Ruwer: 274, VG Saarburg-Kell: 791, VG Schweich: 455, VG Trier-Land: 346.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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