Corona-Statistik Sechs Neuinfektionen in Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg

Trier/Saarburg · Dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg sind am Sonntag sechs weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet worden – vier aus dem Landkreis und zwei aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Menschen beträgt nunmehr 6940 (2632 in der Stadt Trier und 4308 im Landkreis Trier-Saarburg).

Weitere Infektionen in Trier und Trier-Saarburg
Foto: dpa/Robert Michael

Der Sonntagswert der Sieben-Tage-Inzidenz, das heißt der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche, liegt laut Angaben des Robert-Koch-Institutes in der Stadt Trier bei 43,0 und Landkreis Trier-Saarburg bei 53,5.

Seit Samstag wurden dem Gesundheitsamt keine weiteren Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet, damit bleibt es vorerst bei insgesamt 1314 nachgewiesenen Virus-Mutationen, davon 1202 Mal die „britische“ und 57 Mal die „südafrikanische“ Variante. Weitere 55 Fälle müssen laut Gesundheitsamt noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt bei 454 – elf weniger als am Samstag. Diese verteilen sich wie folgt: 314 im Landkreis und 140 in der Stadt Trier. 13 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in fünf Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 688; VG Konz: 1001; VG Ruwer: 429; VG Saarburg-Kell: 1107; VG Schweich: 618; VG Trier-Land: 465.

Daher rät das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

(red)
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