Statistik Corona: 23 Neuinfektionen in Trier und Trier-Saarburg – Inzidenz sinkt in der Stadt auf 38,6

Trier/Saarburg · Dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg sind am Dienstag 23 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet worden  – 18 aus dem Landkreis und fünf  aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Menschen beträgt nunmehr 6977 (2641 in der Stadt Trier und 4336 im Landkreis Trier-Saarburg).

 Eine Mitarbeiterin beklebt in einer Corona-Teststation den Abstrich für einen Coronavirus-Test mit einem Strichcode.

Eine Mitarbeiterin beklebt in einer Corona-Teststation den Abstrich für einen Coronavirus-Test mit einem Strichcode.

Foto: dpa/Robert Michael

Der Dienstagswert der Sieben-Tage-Inzidenz, das heißt der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche, liegt laut Angaben des Robert-Koch-Institutes für die Stadt Trier bei 38,6  und für den Landkreis Trier-Saarburg bei 50,9.

Auch am Dienstag wurden dem Gesundheitsamt keine weiteren Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet, damit bleibt es vorerst bei insgesamt 1314 nachgewiesenen Virus-Mutationen, davon 1202 Mal die „britische“ und 57 Mal die „südafrikanische“ Variante. Weitere 55 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt bei 426 – 35 weniger als am Montag. Diese verteilen sich wie folgt: 309 im Landkreis und 117 in der Stadt Trier. Zwölf Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in fünf Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 691; VG Konz: 1004; VG Ruwer: 438; VG Saarburg-Kell: 1114; VG Schweich: 619;  VG Trier-Land: 470.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

(red)
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