Stadtrat Trier Weitere wichtige Entscheidungen des Trierer Stadtrats

Trier · Der Stadtrat hat am Mittwochabend weitere Projekte auf den Weg gebracht:

Weitere wichtige Entscheidungen des Trierer Stadtrats
Foto: Roland Morgen

Gastonomen und Einzelhändlern werden die üblicherweise fälligen Sondernutzungsgebühren für die Terrassengastronomie, Warenauslagen und für Werbeständer in der Fußgängerzone erlassen. Befristet ist das bis Ende Dezember. Die Unternehmer müssen allerdings die Belange von Fußgängern, Menschen mit Behinderung, die Interessen der benachbarten Betriebe sowie Sicherheitsaspekte berücksichtigen.

Im Sinne der Istanbul-Konvention wird es im Jugendamt der Stadt Trier eine Planstelle geben, um das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt auf kommunaler Ebene besser umzusetzen. Die Einrichtung der Stelle erfolgt stellenplanneutral durch Umorganisation im Jugendamt.

 

Keine weiteren Rotlicht-Betriebe wird es im Viertel am Hauptbahnhof geben. Um das zu verhindern, hat der Stadtrat die im Bebauungsplan BM 136 „Zwischen Bahnhofsvorplatz, Bismarckstraße und Ostallee“ enthaltene Veränderungssperre fortgeschrieben. Bestehende Betriebe erhalten Bestandsschutz. 

Für Kinder, die im Januar keine vertraglich vereinbarte Betreuung in einer Kindertageseinrichtung in Anspruch genommen haben, wird der Elternbeitrag erlassen. Dies gilt auch für die folgenden Monate, sofern die Corona-Lage das erfordert.

 

Die Stadt Trier gewährt den Fördervereinen sowie den freien Trägern der Grundschulen mit Ganztagsangebot einen Zuschuss, um die zu Beginn des Jahres 2021 wegen der Corona-Pandemie entgangenen Elternbeiträge zu kompensieren.

Neu aufgestellt wird der Bebauungsplan BK 34 „Aveler Tal Ost“. Damit wird für weitere Neubauten in der einstigen Splittersiedlung die Zahl der Geschosse begrenzt und die Bauweise auf Einzel- oder Doppelhäuser beschränkt.

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