Infrastruktur Supermarkt muss erst Extra-Hürde nehmen

Welschbillig · Weil der Regionale Raumordnungsplan immer noch nicht rechtskräftig ist, ist die Ansiedlung eines Markts in Welschbillig nicht erlaubt. Er könnte trotzdem möglich sein.

Zwischen Welschbillig und dem armenischen Eriwan liegen ziemlich genau 3124,24 Kilometer Luftlinie. Und trotzdem kann man die beiden Orte in einem Atemzug nennen, wenn es um den Bau eines Supermarkts in der Süd­eifelgemeinde geht. Denn in Eriwan war angeblich ein legendärer Radiosender beheimatet, an den man Fragen schicken konnte.

Im konkreten Fall hätte die gelautet: „Darf in Welschbillig ein Supermarkt mit 1400 Quadratmetern Verkaufsfläche gebaut werden?.“ Die Antwort würde aktuell lauten: „Im Prinzip ja. Das lässt der neue Raumordnungsplan zu. Weil der aber noch nicht gilt, derzeit nein. Es sei denn, man beantragt eine Abweichung vom alten Plan.“

Die Ausgangslage Über viele Jahre hinweg gab es in Welschbillig einen Supermarkt. Der hat inzwischen geschlossen, weil er zu klein war und es keine Möglichkeit gab, die Verkaufsfläche zu erweitern. Nach längerer Suche hat der Ortsgemeinderat nun eine Fläche am Ortsrand Richtung Helenenberg ausgeguckt. Inzwischen hat das Gremium die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Areal beschlossen.

Die Rechtslage Im aktuell geltenden Raumordnungsplan aus dem Jahr 1995 hat die Ortsgemeinde Welschbillig keine zentralörtliche Funktion. Damit ist der geplante großflächige Einzelhandelsbetrieb nicht mit dem Landesentwicklungsprogramm vereinbar.

An dieser Tatsache ändert nichts, dass im neuen Raumordnungsplan von 2014 der Ort zusammen mit Trierweiler als kooperierendes Grundzentrum ausgewiesen werden soll. Der Plan ist jedoch noch nicht in Kraft getreten (siehe Info).

In beiden Orten sollen nach dem in diesem Jahr verabschiedeten Einzelhandelskonzept für die Verbandsgemeinde (VG) Trier-Land Supermärkte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche möglich sein.

Was muss nun getan werden? Ähnlich wie bei der Windkraft geben im Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden den Rahmen bei der Flächennutzung vor. Deshalb ist es auch Aufgabe des Verbandsgemeinderats Trier-Land als Entscheidungsgremium, ein Abweichen vom geltenden 25 Jahre alten Raumordnungsplan zu beantragen. Und zwar bei der Struktur- und Dienstleistungsdirektion Nord in Koblenz.

Der Antrag auf Zielabweichung, der den Bau des 1400-Quadratmeter-Supermarkts ermöglichen würde, ist Thema der Sitzung des VG-Rats Trier-Land am Mittwoch, 9. September, um 18 Uhr in der Markt- und Kulturscheune Welschbillig.

Je nach Dauer des Zielabweichungsverfahrens könnte sich übrigens dieser Verfahrensschritt erübrigen. Denn der neue Raumordnungsplan soll bis Ende 2021 in Kraft gesetzt werden. Sobald der gilt, brauchen die Welschbilliger keine Sondergenehmigung für einen größeren Supermarkt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort