Weniger oder gar kein Geld mehr

Trier/Waldrach · Das Verwaltungsgericht Trier hat sich im Disziplinarverfahren gegen den früheren Bürgermeister Bernhard Busch (Verbandsgemeinde Ruwer) noch nicht entschieden. Fest steht, dass er mit finanziellen Einbußen rechnen muss.

Trier/Waldrach Mit einer Hoffnung macht Uwe Goergen, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Trier, gleich zu Beginn der Verhandlung am Donnerstagvormittag Schluss. Es geht im Disziplinarverfahren gegen Bernhard Busch (FDP) nicht um die Frage, ob das über Jahre hinweg praktizierte und eingeräumte unerlaubte Einbehalten von Fahrtkosten disziplinarische Konsequenzen hat oder nicht. Es geht nur um die Frage, wie diese Unregelmäßigkeiten des inzwischen aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzten Verwaltungschefs geahndet werden. Die von der Verteidigung monierten Verfahrensfehler - die ein Ende des Verfahrens zur Folge gehabt hätten - kann Goergen hingegen nicht erkennen. Auch gebe es aus Sicht des Gerichts keinen Grund, die Aussage des Verwaltungsmitarbeiters außer Acht zu lassen, der die sogenannte Fahrtkostenaffäre mit seiner Anzeige ins Rollen gebracht hat.
Dass es sich im vorliegenden Fall um eine verzwickte Angelegenheit handelt, ist auch den Mitgliedern der für Disziplinarangelegenheiten zuständigen dritten Kammer bewusst. Denn die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Disziplinarbehörde ist zwar der Auffassung, dass sich Busch nicht richtig verhalten hat. Zu einer Entfernung aus dem Dienst konnte sich die Behörde jedoch nicht durchringen. Und auch die Forderung nach einer Aberkennung der Ruhebezüge hat es nicht gegeben. Warum dem so ist, hat Landrat Günther Schartz (CDU) auf Nachfrage des Gerichts erklärt. Es sei nämlich unter anderem unklar, ob das Vertrauensverhältnis zu Busch vollends zerstört sei. Schließlich habe es kein Abwahlverfahren gegeben, das vom Verbandsgemeinderat Ruwer in Gang gesetzt werden muss. Und bei dem am Ende die Bürger darüber entscheiden, ob ein Amtsinhaber bleiben darf oder gehen muss. Mit Hinweis auf das noch nicht abgeschlossene Disziplinarverfahren hatte eine Mehrheit der Ratsmitglieder im VG-Rat Ruwer seinerzeit einen solchen Schritt abgelehnt.
Richter Goergen und seine Kollegen stellen jedoch nicht nur Fragen an den Landrat. Sie möchten auch von Bernhard Busch selbst wissen, warum er über Jahre hinweg die Fahrtkosten für sich behalten hat. Die aktuell bekannte Summe beläuft sich auf rund 14 900 Euro. "Es war ein fürchterlicher Moment, als mir klar wurde, dass ich das über Jahre hinweg falsch gemacht habe", sagt Busch. Es sei ihm heute unverständlich, dass er nicht daran gedacht habe, dass ihm das Geld nicht zusteht. Ähnlich hat er sich bereits im Strafprozess geäußert, bei dem er wegen Betrugs vom Amtsgericht verwarnt worden ist (der TV berichtete).
Es sei ihm auch nicht aufgefallen, dass die Beträge auf seinem Konto eingegangen sind. Er wisse zwar grob über den eigenen Kontostand Bescheid. Die Kontoauszüge würden jedoch von seiner Frau abgeholt. Er beruft sich in der Verhandlung mit rund 50 Zuhörern auch darauf, dass keiner seiner früheren Mitarbeiter in der Verwaltung ihn auf sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht habe. Diesen Punkt hat auch Landrat Schartz aufgegriffen. Seiner Meinung nach müsse ein Behördenmitarbeiter auch den Mut haben, seinen Vorgesetzten auf ein Fehlverhalten aufmerksam zu machen.
Nachdem beide Seiten in einem Verwaltungsgerichtsprozess noch einmal ihre Standpunkte mitgeteilt haben, wird die Verhandlung normalerweise mit dem Hinweis geschlossen, dass ein schriftliches Urteil in ein paar Wochen zugestellt wird. Im konkreten Fall berät sich die Kammer, um dann eine andere Vorgehensweise vorzuschlagen. Entweder setzt das Gericht per Beschluss fest, dass das Ruhestandsgehalt Buschs für drei Jahre um 20 Prozent gekürzt wird. Das bedeutet am Ende finanzielle Einbußen vermutlich in Höhe eines niedrigen fünfstelligen Eurobetrags. Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung gibt es nicht. Oder das Verwaltungsgericht Trier spricht sich für eine Aberkennung des Ruhegehalts aus. Das hätte weit größere finanzielle Folgen als die zeitlich begrenzte Kürzung. Gegen solch ein Urteil kann Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Dann würde der komplette Sachverhalt erneut verhandelt und abschließend bewertet.

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