Werbeplakate verboten: Konzertveranstalter sauer

Trier · Durften private Veranstalter von Konzerten, Messen oder Theaterstücken bislang für ihre Veranstaltungen mit Plakaten entlang der Trierer Straßen werben, genehmigt die Stadtverwaltung das seit kurzem nicht mehr. Die Trierer Kulturszene beschwert sich über die mangelnde Unterstützung.

Trier. Die Jan Garbarek Group hat zuletzt vor zwei Jahren in Trier gespielt. Damals innerhalb des Mosel Musikfestivals - das von einer gemeinnützigen Gesellschaft veranstaltet wird. Im Oktober kommt die Jazzband wieder in die Stadt. Diesmal organisiert vom Trierer Konzertveranstalter Poppconcerts. Weiterer Unterschied: Das auch aus öffentlichen Mitteln finanzierte Moselmusikfestival durfte auf Dutzenden Plakaten im gesamten Stadtgebiet für das Konzert werben. Die privatwirtschaftliche Firma Poppconcerts darf das - für das gleiche Konzert zum gleichen Eintrittspreis - nicht.
Denn seit dem 1. Mai erlaubt die Stadtverwaltung keine Plakate mehr für kommerzielle Veranstaltungen an Bäumen und Laternenmasten entlang der Trierer Straßen. Plakat- und Bannerwerbung für Veranstaltungen von Vereinen oder gemeinnützigen Institutionen werden weiterhin genehmigt. "Ein Unding", sagt Konzertveranstalter Ingo Popp. "Für uns sind diese Plakate zwei Wochen vor der Veranstaltung als Erinnerung an den Termin existenziell wichtig." Die starke Konkurrenz durch die subventionierte Konzertkultur in Luxemburg habe das Geschäft ohnehin sehr schwierig gemacht.
Die neue Genehmigungspraxis hängt nicht etwa mit einer Änderung der städtischen Werbesatzung zusammen. Vielmehr seien kommerzielle Werbeplakate auch in der Vergangenheit eigentlich nicht zulässig gewesen, erklärt die Stadtverwaltung. Denn 2001 hat die Stadt der Trier er Gesellschaft für Stadtmöblierung (TGS) die Vermietung der rund 80 Litfasssäulen und Werbetafeln im Stadtgebiet überlassen. Der TGS wurde dabei ein Exklusivgeschäft zugesichert: Die Stadt darf auf öffentlichem Gelände keine zusätzlichen Plakate für kommerzielle Veranstaltungen genehmigen. Plakate für nicht-kommerzielle Veranstaltungen dagegen darf die Verwaltung weiter zulassen.
"Uns sind die Hände gebunden"


Diese Vertragsklausel sei in der Vergangenheit aufgeweicht worden: "Das Bewusstsein für die Kommerzialität vieler Veranstaltungen wurde immer mehr durch einen (allzu) weit ausgelegten Kulturfördergedanken zurückgedrängt", erläutert die Stadt ihre jahrelange Praxis, zusätzliche Plakate kommerzieller Veranstalter zu genehmigen. "In jüngster Vergangenheit" habe die TGS allerdings "mahnend und nachdrücklich" auf die Einhaltung des Vertrags hingewiesen. Mitnichten wolle die Stadt kommerziellen Kulturveranstaltern also Steine in den Weg legen. Doch seien ihr durch "die Vertragsgestaltung die Hände gebunden", bedauert Kulturdezernent Thomas Egger.
Die TGS will sich dazu nicht äußern. "Wir befinden uns in dieser Sache noch in Gesprächen mit der Verwaltung", sagt Geschäftsführerin Irmgard Weinig.
Poppconcerts sind nicht die Einzigen, die die neue städtische Genehmigungspraxis trifft. Auch den Trierer Designerinnen Kathrin Grewe und Julia Schwab hat die Stadt keine Plakatgenehmigung für die von ihnen organisierte Messe Designers Inc. gegeben. "Zu der Messe kamen Designer aus Berlin, München und Hamburg - ganz klar eine Bereicherung für das Trierer Kulturleben", sagt Grewe. Ein halbes Jahr lang sind die beiden mit der Organisation der Messe beschäftigt gewesen. "Verdient haben wir unterm Strich dabei nichts", betont Grewe. "Und dass die Designer ihre Exponate auch gerne verkaufen wollen, ist doch klar, sonst kämen die nicht von weither nach Trier angereist."
Die Stadt hat die Designmesse trotzdem als kommerzielle Veranstaltung eingestuft - und das Aufhängen der bereits gedruckten Plakate und Banner kurzfristig verboten. "Die Stadt behindert in Trier ganz klar die privatwirtschaftliche Kulturszene - wenn das so weitergeht, steigt Trier als Kulturstadt ab, genauso, wie sie es als Sportstadt schon ist", kritisiert Konzertveranstalter Ingo Popp.Meinung

Absurd
Nein, der Verwaltung sind nicht "die Hände gebunden", wie Kulturdezernent Egger bedauert. Schließlich hat die Stadt den Vertrag selbst unterschrieben, in dem steht, dass sie keine zusätzlichen Plakate für Konzerte, Messen, Theaterveranstaltungen genehmigen darf, sofern die Veranstalter privatwirtschaftlich agieren. So kommt es, dass auf hochwertige Kulturtermine - wie die Designmesse und viele poppconcerts-Konzerte - keine Plakate entlang der Trierer Straßen hinweisen, für die große Ballermann-Marllorca-Party des Sportvereins SV Tarforst im Messepark - bei der sicherlich auch der ein oder andere Euro verdient wird - dagegen Bäume und Laternen zugepflastert werden dürfen. Absurd. c.wolff@volksfreund.deExtra

Dutzende Plakate für kommerzielle Veranstaltungen wie die Monstertruck-Show im Messepark und Konzerte in Luxemburg oder Trierer Clubs hängen derzeit in der Stadt. "Schwarz" - also ordnungswidrig - plakatiert sind davon allerdings nur die, die an einem Geländer oder Zaun hängen, der zum öffentlichen Straßenraum gehört - zum Beispiel am Verkehrskreisel am Stadtbad. Hängen Plakate an Vorrichtungen auf privatem Boden, sind sie zulässig - sofern der Grundstücksbesitzer zugestimmt hat. woc

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