Werbesatzung: Verwaltung will Regeln durchsetzen

60 Mal hat sich die Trierer Stadtverwaltung bereits auf ihre Werbesatzung berufen bei der Genehmigung oder Ablehnung von Werbeschildern, -fahnen oder -schriftzügen im inneren Alleenring.

Trier. (woc) Seit Dezember 2008 gilt die Trierer Werbesatzung, die die historische Altstadt innerhalb des Alleenrings vor kunterbuntem Werbewildwuchs schützen soll. In wie vielen Fällen die Satzung - die unter anderem großflächige Schilder auf Fassaden, zu weit in die Straße hineinreichende Ausleger, Lampen, und zu hoch aufgehängte Reklame verbietet - bereits angewendet wurde, wollte die CDU-Fraktion in der jüngsten Stadtratssitzung von der zuständigen Dezernentin Simone Kaes-Torchiani wissen.

60 "Vorgänge zu Werbeanlagen" seien bereits nach Inkrafttreten der Satzung bearbeitet worden, klärte die Baudezernentin auf. In 21 Fällen seien Werbeanlagen ohne Genehmigung montiert worden, sechsmal Beseitigungsanweisungen ergangen und elf Anhöhrungsverfahren durchgeführt worden. "Kontrolliert werden die Werbeanlagen bei der Beantragung und bei turnusgemäßen Begehungen", erklärte Kaes-Torchiani. Extra Kontrollgänge gäbe es zwar nicht, wenn konkrete Hinweise auf Verstöße per Telefon in der Verwaltung eingingen, würde diesen jedoch nachgegangen.

Wie die Verwaltung den Erfolg der Werbesatzung hinsichtlich einer Verbesserung des Erscheinungsbildes der Altstadt bewerte, wollte CDU-Chef Berti Adams wissen. "Wir sind zuversichtlich, dass in fünf Jahren mehr als 50 Prozent der Werbeanlagen in der City den neuen Bestimmungen entsprechen", erklärte Kaes-Torchiani.

Dass das Oberverwaltungsgericht Koblenz eine Normenkontrollklage gegen die Satzung nicht zugelassen hat, helfe, die Bestimmungen durchzusetzen und die bislang teils langjährigen Genehmigungsverfahren zu reduzieren.

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