Wider die Knechtschaft

TRIER. (rm.) Der Stadtvorstand soll prüfen, ob eine kommunale Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit des Landesfinanzausgleich-Gesetzes Aussicht auf Erfolg hat. Diesen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen unterstützte der Stadtrat einstimmig.

Auch Oberbürgermeister Helmut Schröer votierte dafür: "Die Finanz-Situation der Kommunen ist desolat." Die Grünen hoffen auf eine Klage und eine Gerichtsentscheidung wie in Thüringen: Der Verfassungsgerichtshof in Weimar hat 2005 erstmals einen Anspruch der Gemeinden auf eine finanzielle Mindestausstattung anerkannt. "Auch für Trier brauchen wir eine transparente und faire Berechnungsgrundlage. Alles andere ermöglicht keine solide Planung", erklärte Sigrun Priemer. Für Manfred Maximini (UBM) hat die "Zuschuss-Politik des Landes immer mehr Knechtschafts-Charakter". Wie er halten auch Jürgen Plunien (CDU) und Thomas Egger (FDP) eine Klage für dringend geboten. Friedel Jaeger hingegen wollte das Ja der von ihm geführten SPD-Fraktion nicht gleich als Zustimmung zu einer Klage verstanden wissen. Schröer kündigte an, das Ergebnis der Prüfung mit den drei kommunalen Spitzenverbänden zu beraten. Ergebnis könnten Musterklagen sein.

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