Widerspruch einlegen

TRIER. (red) Wer sich gegen die Erhöhung der Pflegeversicherung wehren will, muss Widerspruch einlegen, rät Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), Region Trier.

Zum 1. April haben sich die Regelungen zur Beitragszahlung der Rentner für die Pflegeversicherung geändert. Die Rentenversicherungsträger haben bereits Bescheide an die Betroffenen gesandt. Freiwillig Versicherte erhielten bisher einen Zuschuss. Dieser ist weggefallen, daher ist auch hier der Rentenversicherungsträger als Leistungserbringer zu verklagen. Der DGB hat mit der Bundesversicherungs-Anstalt für Angestellte (BfA) eine Vereinbarung zur Führung von Musterverfahren getroffen und ein Musterschreiben für Widersprüche sowie ein Informationsblatt entwickelt. Diese sind bei der DGB Region Trier, Herzogenbuscher Straße 52, 54292 Trier, Telefon 0651/23037, Fax 0651/9914799, E-Mail trier@dgb.de, zu bekommen.

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