Waldrach Wie die Verwaltung Missstände abstellen will

Waldrach · Bürgermeisterin Stephanie Nickels hat die Reaktion der VG Ruwer auf den Prüfbericht der Kreisverwaltung vorgestellt.

 Für die Prüfung der Haushaltsführung der Verbandsgemeinde Ruwer haben sich die Kontrolleure der Kreisverwaltung Trier-Saarburg mehrere Monate lang durch Akten gewühlt. 

Für die Prüfung der Haushaltsführung der Verbandsgemeinde Ruwer haben sich die Kontrolleure der Kreisverwaltung Trier-Saarburg mehrere Monate lang durch Akten gewühlt. 

Foto: Hans-Peter Linz

Eine Sondersituation nennt Stephanie Nickels die zweieinhalb Jahre vor ihrem Amtsantritt als Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Ruwer. Es ist die Zeit zwischen dem Bekanntwerden von Vorwürfen gegen den damaligen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer, Bernhard Busch, wegen falscher Angaben bei Fahrtkosten und der Wahl seiner Nachfolgerin. In jenen unruhigen Zeiten hat es nicht nur drei Gerichtsverfahren wegen der Fahrtkosten gegeben, sondern auch eine Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbandsgemeinde Ruwer.

Der Bericht des Gemeindeprüfungsamts der Kreisverwaltung umfasst 141 Randnummern, bei der Klärungs- oder Veränderungsbedarf festgestellt worden ist (der TV berichtete). Nickels hat nun in der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderats Ruwer das präsentiert, was geändert wurde und was geändert werden soll.

Wer nun eine Generalabrechnung mit dem früheren Bürgermeister erwartet hatte, der wurde enttäuscht. Zwar hatten die Prüfer gleich an mehreren Stellen angemahnt, den früheren Behördenchef in Regress zu nehmen. Insgesamt 43 der 141 Randziffern betreffen Erkenntnisse, die zu Ansprüchen gegenüber Dritten (Mitarbeiter, Bürgermeister, Ehrenamtliche) führen können. So wird jedoch bezüglich möglicher Rückforderungen einerseits mehrfach darauf verwiesen, dass man sich in diesem Jahr um  Dienstfahrten des Bürgermeisters kümmern will. Es wird jedoch ebenfalls gesagt, dass offen ist, ob trotz des hohen Verwaltungsaufwands überhaupt Geld fließt. Und verjährt ist inzwischen auch schon das eine oder andere. Zudem hatten der Ältestenrat und der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses des VG-Rats im März 2018 laut Bürgermeisterin Nickels beschlossen, zurückhaltend bei möglichen Rückforderungen gegenüber Ehrenamtlichen und Bediensteten zu sein.

Wichtiger als der Blick zurück ist für Nickels ist der Blick nach vorn. Es hätte bei ihrem Amtsantritt an Grundlagen gefehlt. Inzwischen gebe es eine Personalvertretung, Dienstanweisungen für Reisekosten oder die Internetnutzung sowie einen Aktenplan.

Und die Reaktion aus den Reihen des Verbandsgemeinderats? Sachfragen gab es keine. Matthias Steuer, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, kündigte an, dass sein Gremium eine fraktionsübergreifende Stellungnahme zum Prüfbericht abgeben will. Marianne Rummel (Grüne) vertrat die Auffassung, dass die Stellungnahme kein Neuanfang sei. Offensichtlich sollten CDU und FWG die Sache weiter aussitzen.

Diesen Vorwurf bezeichnete Josef Kruft (FWG) als unfair. Reinhard Lichtenthal (CDU) bezeichnete die Kritik am Bericht „als nicht motivationsfördernd für die Verwaltungsmitarbeiter“, während Andreas Stüttgen (SPD) sagte, dass die Stellungnahme nicht das sei, was seine Fraktion gefordert habe.

Auf Anfrage nimmt Bernhard Busch zum Prüfbericht der Kreisverwaltung und der daraus resultierenden Stellungnahme der VG-Verwaltung Ruwer Stellung. Er sagt: „Weder der Prüfbericht noch die Stellungnahme der Verwaltung sind mir bekannt. Ich habe bereits 2018 um Akteneinsicht gebeten, sie ist bislang nicht gewährt worden.“ Nach seiner Auffassung sei die Verwaltung der VG  Ruwer in den vergangenen mehr als  „20 Jahren von Bürgern und Ortsgemeinden gleichermaßen geschätzt“ worden“. Die sehr gute Arbeit sei zwei Mal durch eine unangekündigte externe Prüfung bestätigt worden.

Busch äußert sich auch zu den an mehreren Stellen geäußerten Regressansprüchen. Der frühere Bürgermeister sagt: „Allfällige Behauptungen, es gäbe (finanzielle) Ansprüche gegen mich, entbehren jeder Grundlage. Für das schikanöse, neidgeprägte Verhalten Einzelner gegen mich gibt es keine Rechtfertigung.“

Der Prüfbericht liegt während der Öffnungszeiten der VG-Verwaltung im Rathaus Waldrach in der Zeit vom 18. bis 26. Februar aus.

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