Windkraft: Trier-Land will 1000-Meter-Abstand festlegen

Trier · Wie viele Windräder können oder dürfen künftig noch in der Verbandsgemeinde Trier-Land aufgestellt werden? Das regelt unter anderem der Flächennutzungsplan Windkraft, mit dessen Fortschreibung sich der Verbandsgemeinderat heute befassen wird.

Trier. Sehnsüchtig warten einige Gemeinden in der Verbandsgemeinde Trier-Land auf die Fortschreibung des Flächennutzungsplans "Windkraft". Ein wichtiges Kriterium für die Verbandsgemeinde Trier-Land, die den Plan fortschreiben möchte, ist: Wie weit müssen die Windräder von der Wohnbebauung entfernt sein?
Die Mehrzahl der Gemeinden in Trier-Land hat sich für einen Abstand von 1000 Meter ausgesprochen; Alternative wären 700 Meter gewesen. Falls der VG-Rat heute (ab 18 Uhr, Rathaus Gartenfeldstraße in Trier) die 1000 Meter beschließt - was zu erwarten ist -, stehen damit auch die Radien fest, die in den Planverfahren zu berücksichtigen sind.
Größerer Abstand, das bedeutet, dass in der einen oder anderen Gemeinde weniger Windräder möglich sein werden. Neben dem förmlichen Einleitungsbeschluss der Flächennutzungsplanung soll auch ein Grundsatzbeschluss zu planerischen Vorgaben gefasst werden.
Weitere Tagesordnungspunkte sind die Berichte der Seniorenbeauftragten und des Vereins Ferienregion Trierer Land für 2012 und die Erweiterung der Grundschule Trierweiler. Wie zu Beginn jeder öffentlichen Sitzung können Bürger unter dem Punkt "Einwohnerfragestunde" das Wort ergreifen. alf

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