Windkraft: Verein bereitet Protestaktion vor

Fell · Die Gemeinden Fell und Riol wollen Windräder aufstellen, in Waldrach werden drei weitere aufgebaut. Der Verein "Feller Gegenwind" wehrt sich dagegen. Für den 8. September ist eine Protestaktion geplant. Etwa zur gleichen Zeit werden maßgebliche Ergebnisse von Gutachten erwartet.

Fell. Wie hoch werden geplante Windräder in die Luft ragen? Wie weit sind sie zu sehen? Nicht jeder Bürger kann sich dies anhand von Karten und Powerpoint-Präsentationen gut vorstellen. "Wir wollen dies an den geplanten Standorten in Fell und Riol mit einem Gyrokopter veranschaulichen", sagt Helmut Schneiders, Vorsitzender des Vereins Feller Gegenwind während der Mitgliederversammlung.Warten auf Fachgutachten


Ein Gyrokopter ist ein hubschrauberähnliches Ultraleichtflugzeug. Dort, wo die Windräder aufgestellt werden sollen, soll das Fluggerät 150 Meter in die Luft steigen, sich gegen den Wind stellen und fünf Minuten "stehen", sagt Schneiders. "Interessierte können mit Bussen zu mehreren Standorten fahren und sich an Ort und Stelle informieren."
Neben dieser Aktion wird im Silvanussaal diskutiert und informiert: Bei einer Podiumsdiskussion mit Politikern und Vertretern des Vereins wird der Hermeskeiler Arzt Ortwin Zais über die Bedeutung von Windkraftanlagen für die Gesundheit sprechen.
Ob Fell und Riol überhaupt als Standorte infrage kommen, kann sich sogar noch vor der Protestaktion zeigen. "Derzeit warten wir noch die Ergebnisse von naturfachlichen und ornithologischen Gutachten ab und werten sie aus, und wir erwarten weitere Restriktionen im Hinblick auf Standorte über die historischen Kulturlandschaften", sagt Bürgermeisterin Christiane Horsch auf TV-Anfrage. "Wir gehen davon aus, dass sich die potenziellen Standorte erheblich reduzieren werden." Die Gutachten erwartet sie bis Anfang September.
Auf diese Ergebnisse und Auswertungen werden nicht nur Ortsgemeinden mit Spannung warten, sondern auch Bürger. Im Rahmen der Flächennutzungsplanung der VG, die derzeit komplett überarbeitet wird, hätte die Verwaltung viele Anregungen und Anfragen bekommen. Sie hätten sich nach Realisierungs-chancen auf ihrem Grundstück erkundigt. Die meisten Anfragen hätten allerdings Standorte betroffen, die aufgrund der Windhöffigkeit und anderer gesetzlicher Restriktionen überhaupt nicht in Betracht gekommen seien, sagt Horsch.Extra

Windenergieanlagen sind nach dem Gesetz grundsätzlich privilegiert und zunächst einmal überall zulässig. Einschränkungen kann der jeweils zuständige Verbandsgemeinderat aufgrund von gesetzlichen Vorgaben, Gutachten und eigenen Vorstellungen machen. Die Standorte für Windenergieanlagen sind in der Flächennutzungsplanung vom Grundstückseigentümer unabhängig. Dies bedeutet, dass eine Planung nach gleichen Kriterien für alle in Betracht kommenden Flächen erfolgen muss. Diese hat unabhängig vom Grundstückseigentümer zu sein. kat

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