Infrastruktur Nur noch Lorscheid und Waldrach übrig

Waldrach/Lorscheid · Die VG Ruwer will im dritten Anlauf Windkraftstandorte festlegen. Die Pläne liegen bis Freitag offen.

 Die VG Ruwer will neue potenzielle Standorte für Windkraftanlagen festlegen.

Die VG Ruwer will neue potenzielle Standorte für Windkraftanlagen festlegen.

Foto: TV/Fritz-Peter Linden

Am morgigen Freitag, 6. April, endet die Einspruchsfrist für die Windkraftplanung in der Verbandsgemeinde (VG) Ruwer. Einen Monat haben Pläne zur vierten Änderung des Flächennutzungsplans Windenergie im Waldracher Rathaus ausgelegen. Es ist bereits die dritte Offenlage, seit der VG-Rat Ruwer 2011 beschlossen hatte, den Flächennutzungsplan für die Windkraft fortzuschreiben.

Bei der zweiten Offenlage im Jahr 2015 waren nach Auskunft des Vereins Feller Gegenwind mehr als 500 Einwendungen gegen die Erweiterung der Konzentrationsflächen oberhalb von Fell eingegangen. Der Verein kämpft gegen eine Aufstockung des Waldracher Windparks, der von Fell aus gut einsehbar ist.  Die Gegenwindler halten ihre Kritikpunkte aus den ersten beiden Offenlegungen für das laufende Verfahren in vollem Umfang aufrecht. Das hat der Verein der Bürgermeisterin der VG Ruwer, Stephanie Nickels, mitgeteilt.

Die Einwände beziehen sich unter anderem auf die Punkte Naturschutz, Lärm, Zerstörung des Landschaftsbilds, Infraschall, Schutz von bedrohten Vögeln wie Rotmilan, Uhu, Wespenbussard und Schwarzstorch sowie auf ein Fledermausquartier mit mehreren vom Aussterben bedrohten Arten.

Der VG-Rat Ruwer habe die von besorgten Bürgern abgegebenen Stellungnahmen nicht abgearbeitet, kritisiert Helmut Schneiders. Er ist Vorsitzender des Vereins Feller Gegenwind. Gutachten wie das des Biologen Olaf Kiffel seien bei der zweiten Offenlegung nicht berücksichtigt und damit den Bürgern vorenthalten worden. Das sei ein Verstoß gegen das Transparenzgesetz des Landes. Dieses sehe vor, dass alle umweltrelevanten Informationen ungefiltert offengelegt werden müssten, so Schneiders. Für ihn ist die gesamte vierte Änderung des Flächennutzungsplans Windkraft alleine schon deshalb ungültig, weil die Verwaltung eine Vorauswahl dessen getroffen habe, was der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werde.

Zudem seien die vorgelegten Gutachten überwiegend aus dem Jahr 2012 und damit überholt. Schneiders: „Zwischenzeitlich gibt es viele neue Erkenntnisse durch Ornithologen. Auch werden heute Windkraftwerke wesentlich größer gebaut als die bisher in der VG Ruwer vorhandenen Anlagen.”

Anlagen der neuesten Generation seien 249 Meter hoch und hätten bis zu 180 Meter Durchmesser. Diese „Riesenmonster” (Schneiders) seien um 40 Prozent gewaltiger als die heutigen Windräder. Mehrfach hat der Verein Gegenwind in den vergangenen Jahren angeprangert, dass bei den Windkraftplänen unweit des Moseltals eine Lahikula (landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaft) betroffen sei. Dies stelle eindeutig ein hartes Ausschlusskriterium für den Bau von Windrädern dar. Die Lahikula schließe das gesamte Feller Tal mit ein.

Die Planunterlagen zur dritten Offenlage sind auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Ruwer unter www.ruwer.de, Bereich Verwaltung, Menüpunkt Planverfahren, einsehbar. Anregungen und Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich bei der VG-Verwaltung vorgebracht werden. Es liegen unter anderem Gutachten zum Artenschutz vor, zu Vögeln, Fledermäusen und Wildkatzen. Auch der Arten- und Biotopschutz spielt eine große Rolle, des Weiteren gibt es umweltbezogene Stellungnahmen zur Wasserwirtschaft und dem Grundwasserschutz.

Auch mögliche Auswirkungen auf den Menschen wurden umfassend geprüft, beispielsweise Beeinträchtigungen durch den Schattenwurf der Windkraftanlagen.

Durch verschärfte Vorgaben des Landes haben die Windkraftpläne in der VG Ruwer einen erheblichen Dämpfer erhalten. So sind viele Vorhaben deshalb geplatzt, weil in Kernzonen des Naturparks Saar-Hunsrück keine Anlagen gebaut werden dürfen. Auch muss ein Abstand von mindestens 1000 Metern zu besiedelten Gebieten eingehalten werden.

Potenzielle Flächen auf den Gemarkungen Osburg, Bonerath, Holzerath, Schöndorf, Hinzenburg und Farschweiler fielen für die Windkraftnutzung weg. Geblieben sind zwei kleine Flächen am Rand der Gemarkung Lorscheid als Anhang an den geplanten Hermeskeiler Windpark und den Mehringer Windpark sowie eine Erweiterung des Waldracher Windparks.

Diese möglichen Standorte wurden als sogenannte Prüfflächen in die vierte Fortschreibung des Flächennutzungsplans eingearbeitet. Bestandsschutz genießt der vorhandene Windpark auf der Gusterather Höhe.

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