Windkraftpläne für jedermann einsehbar

Trier · Der Streit um Windkraft in der Verbandsgemeinde Ruwer hat sich gelegt, während der Bau von Rotoren in der VG Schweich die Gemüter bewegt. Nun stehen die Pläne für die Windenergienutzung in der VG Trier-Land auf dem Prüfstand.

Trier. Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hat entschieden, und nun haben die Bürger das Wort. Der Plan für die Ausweisung neuer Windkraftflächen in der Verbandsgemeinde liegt in der Zeit von Montag, 2. März, bis einschließlich Mittwoch, 1. April, in den Räumen der VG-Verwaltung im Trierer Gartenfeld aus. Dort können Interessierte sich die Unterlagen anschauen, die die Ratsmitglieder zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die bedeutet, dass bei Hockweiler, Igel, Trierweiler, Ralingen, Welschbillig sowie bei Zemmer auf jeweils mindestens 20 Hektar großen Flächen Windräder gebaut werden dürfen (der TV berichtete). Bisher konzentrieren sich die Anlagen vor allem auf einem Gebiet zwischen Trierweiler und dem Helenenberg bei Welschbillig.
Der Widerstand gegen neue Windenergieanlagen scheint sich vor allem auf das Projekt auf Franzenheimer Gemarkung unweit der Straße Trier-Pellingen zu konzentrieren. Dort gibt es konkrete Planungen für einen Windpark auf einem rund 200 Hektar großen Wiesen-Areal.
Bereits vor der nun beginnenden Offenlage haben zwei Bürger in einem früheren Verfahrensschritt Bedenken angemeldet. Ähnlich wie beim Rioler Windprojekt ist auch die historische Kulturlandschaft Mosel ein Thema. Daneben geht es unter anderem um den Mattheiser Wald als Naherholungsgebiet, den Vogel- und Fledermausschutz, um Wildkatzen und um Schmetterlinge.
Diesen Fragen zur Verträglichkeit des Vorhabens steht eine ganze Reihe von Gutachten über die Trier- und Pflanzenwelt und die Verträglichkeit des Franzenheimer Projekts gegenüber. Wer will, kann sich montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr, mittwochs auch von 14 bis 16 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung auch donnerstags zwischen 16 und 18 Uhr im Zimmer 306 des Rathauses in diese und alle anderen Papiere rund um die Fortschreibung des Flächennutzungsplans, Themenbereich Windenergie, einlesen.
Ein Monat Zeit für Kritik


Wer eine Stellungnahme zum Planentwurf abgeben will, kann dies auch tun, ohne die Unterlagen studiert zu haben. Er oder sie sollte nur darauf achten, dass die Anregungen zwischen 1. März und 1. April abgegeben werden. Nur dann werden sie auch berücksichtigt. Denn die Windkraft wird wieder Thema im Verbandsgemeinderat Trier-Land werden. Das Gremium wird letztendlich darüber entscheiden, ob es aufgrund der Stellungnahmen den Planentwurf verändert.
Dieser Zug wäre für die Gegner der Windräder in der benachbarten Verbandsgemeinde Schweich eigentlich schon abgefahren. Dort hat sich der Widerstand erst so richtig formiert, nachdem die Offenlage der Windkraftpläne abgeschlossen worden war. Bürgermeisterin Christiane Horsch hat jedoch angekündigt, dass die Planunterlagen erneut eingesehen werden dürfen.

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