Windräder: VG Schweich will klagen

Schweich/Trier · Das Tauziehen um Standorte an der Mosel geht weiter. Auch Trier-Land kämpft um Flächen.

Schweich/Trier Die von der Verbandsgemeinde (VG) Schweich beabsichtigte Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft auf den Moselhöhen könnte bald das Verwaltungsgericht Trier beschäftigen. Wie die VG-Verwaltung auf TV-Anfrage bestätigt, hat sie Klage eingereicht, nachdem die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) ihren Widerspruch gegen den Bescheid des Kreises abgelehnt hat.
Bürgermeisterin Christiane Horsch habe diese Eilentscheidung nach Absprache mit den Beigeordneten getroffen, weil sonst die Klagefrist abgelaufen wäre, sagt VG-Sprecher Wolfgang Deutsch. Ob es tatsächlich zur Gerichtsverhandlung kommt, darüber muss der Verbandsgemeinderat Schweich in seiner Sitzung am Mittwoch, 20. September, befinden (ab 18 Uhr, Rathaus in Schweich). Der Rat kann zustimmen, aber auch die Eilentscheidung der Bürgermeisterin rückgängig machen.
Zur Vorgeschichte: Der Verbandsgemeinderat Schweich hatte mehrheitlich beschlossen, den Flächennutzungsplan Windkraft dahingehend zu ändern, dass vier Konzentrationszonen für Windräder ausgewiesen werden: bei Trittenheim, im Raum Detzem/Leiwen, bei Riol und bei Mehring (der TV berichtete). Die Kreisverwaltung versagte allerdings die Genehmigung des Flächennutzungsplans wegen Verfahrensmängeln. Gegen den ablehnenden Bescheid des Kreises legte die VG Schweich Widerspruch bei der SGD Nord ein. Nach dem Nein von dort könnten nun also die Richter entscheiden.
Die drei Bürgerinitiativen (BI) Feller Gegenwind, Rioler Bürger und IG Windkraft Mehring fühlen sich nach den ablehnenden Bescheiden von Kreis und SGD in ihrer Kritik an den Windkraftplänen der VG Schweich bestätigt. Sie fordern, dass die Planung von Vorranggebieten für Windkraft auf den Höhen über dem Moseltal und dem Feller Tal vollständig eingestellt werden. "Das Wohl der Menschen, die hier leben, ist höher zu bewerten als der Profit Einzelner."
Von Expertenseite gebe es keinen Zweifel, dass die Windräder negative Auswirkungen auf geschützte Vögel und Fledermäuse hätten, so die BI. Außerdem gebe es erhebliche Sichtbeeinträchtigungen durch die 200 Meter hohen Anlagen, von möglichen gesundheitlichen Schäden für die Bürger ganz zu schweigen. Ein von der BI Feller Gegenwind bei Prof. Werner Nohl (Kirchheim) in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Landschaftsbild-Bewertung des Büros Jaestedt (Mainz), die die VG herangezogen hatte, für die Konzentrationszone 4 (Mehring) fehlerhaft sei.
Parallelen zur VG Schweich gibt es bei den Windkraftplänen der VG Trier-Land. Auch hier hatte der Kreis abgelehnt (der TV berichtete). Derzeit läuft nach Auskunft von Bürgermeister Wolfgang Reiland ein Zielabweichungsverfahren bei der SGD.

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