Winzer müssen Mostbestände melden

Trier Die Abgabefrist für die Meldung der Wein- und Traubenmostbestände einschließlich Verwertung endet bei der Landwirtschaftskammer oder dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik am 15. Januar 2012. Dort sind auch Vordrucke erhältlich. Zur Meldung sind Winzer und Traubenerzeuger verpflichtet, wenn sie nicht die komplette Ernte an eine Winzergenossenschaft oder Erzeugergemeinschaft abliefern.

Diese Betriebe müssen eine Meldung zu Erzeugnissen ihrer Lieferanten abgeben. Das Formular muss einschließlich Kopie eingereicht werden, auf der die ordnungsgemäße Abgabe bestätigt wird. Wer diese Meldepflicht versäumt, die Unterlagen unvollständig oder zu spät einreicht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. red
Formulare: www.lwk-rlp.de, Rubrik Weinbau/Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung

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