Wirrwarr um die Exhaus-Sanierung in Trier

Trier · Das Innenministerium hat den Antrag der Stadt Trier abgelehnt, die Sanierung des Jugendzentrums Exhaus finanziell zu unterstützen. Die Stadt habe den falschen Fördertopf anzapfen wollen, erklärt das Innenministerium. Die Stadtverwaltung weist das zurück. Die junge Union nutzt den Wirrwarr, um gegen die Landesregierung zu schießen.

 Alle Fraktionen im Trierer Stadtrat sind für die Sanierung des Exhauses ? aber nicht alle haben auch dafür gestimmt.

Alle Fraktionen im Trierer Stadtrat sind für die Sanierung des Exhauses ? aber nicht alle haben auch dafür gestimmt.

Foto: Friedemann Vetter

Zu enge Fluchttreppen, zu schmale Notausgänge, unzureichende Beleuchtung und Belüftung: Die Mängel in den Gebäuden des Exhauses sind so umfangreich, dass das Jugendzentrum am nördlichen Moselufer Anfang 2015 geschlossen werden musste. Nach dem anfänglichen Schock war sich der Trierer Stadtrat schnell einig: Das seit den 1960er Jahren bestehende Zentrum - eins der größten für Jugendkultur und -musik in ganz Deutschland - soll erhalten werden. Im März beschloss der Stadtrat die Sanierung: Der Brandschutz soll auf den neusten Stand gebracht, das gesamte Gebäude barrierefrei ausgebaut und neue Sanitäranlagen im Kellergeschoss errichtet werden. Die Kosten dafür belaufen sich nach Berechnungen der Stadtverwaltung auf 3,64 Millionen Euro.

Die Stadtverwaltung stellte anschließend einen Förderantrag beim Mainzer Ministerium für Inneres, Sport und Infrastruktur auf Mittel aus dem dort verwalteten Investitionsstock. Die Stadt hoffe auf einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der 3,64 Millionen Euro Sanierungskosten - also rund 2,2 Millionen.

Absage des Ministeriums

Nun hat das Ministerium eine Absage geschickt. Ein generelles Nein des Landes zur Bezuschussung der Exhaus-Sanierung ist das allerdings nicht. Vielmehr sei eine Förderung aus dem Investitionsstock rein rechtlich nicht möglich, erklärt Innenministeriumssprecher Joachim Winkler. Denn Projekte, für die andere Fördertöpfe bereitstehen, dürfen nicht aus dem so genannten I-Stock - eine Art Reservetopf für Notfälle - bezuschusst werden. Weil nach dem Jugendfördergesetz das Land den Bau und Erhalt von Jugendzentren generell fördert, müsse die Stadt ihren Zuschussantrag beim Bundesjugendministerium stellen.

Bei der Stadtverwaltung ist man verwundert. "Wir haben den Förderantrag im besten Wissen beim Innenministerium gestellt", erklärt Rathaussprecher Ralf Frühauf auf TV-Anfrage. Immerhin handele es sich um einen Millionenbetrag, der benötigt werde. Man sei davon ausgegangen, dass aus dem entsprechenden Topf des Jugendministeriums nur kleinere Zuschusssummen bewilligt werden könnten. Auch seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD), die zwischen Land und Stadt geschaltete Finanzbehörde, sei kein Hinweis gekommen, dass der Zuschussantrag beim Jugendministerium gestellt werden müsse. "Im Gegenteil: Bei den Vorgesprächen zum Antrag, den die Stadt bei der ADD einreichen muss, gab es durchweg positive Signale", sagt Rathaussprecher Frühauf. Die ADD hätte nach Einreichung des Antrags diesen auch weiterbearbeitet und die zuständige Struktur- und Dienstleistungsbehörde (SGD) Nord in Koblenz mit einer baufachlichen Prüfung beauftragt. Die SGD Nord - ebenfalls eine Unterbehörde des Landes - habe diese Prüfung ebenfalls vorgenommen, ohne die Stadt auf einen falschen Adressaten des Zuschussantrags hinzuweisen. "Wir waren der Auffassung, dass das Innenministerium die richtige Stelle ist für unseren Antrag", betont Frühauf.

Stadtratssitzung soll Aufschluss geben

Die Mitteilung aus Mainz, dass der Zuschussantrag fürs Exhaus nicht vom Innenministerium genehmigt werden könne, ging am Montag, 9. Mai, bei der Stadtverwaltung ein (siehe Extra). Oberbürgermeister Wolfram Leibe informierte laut Rathaussprecher Frühauf noch am Montagabend den Ältestenrat der Stadt, in dem Vertreter aller Parteien sitzen, über die Schwierigkeiten. In der Stadtratssitzung am heutigen Donnerstagabend will Leibe die Öffentlichkeit über den Sachstand informieren.

"Selbstverständlich ist die Stadtverwaltung in dieser Sache auch bereits Gesprächen mit Mainz, um einen Weg zu finden, eine Landesförderung für das wichtige Projekt Exhaus-Sanierung doch noch zu realisieren", sagt Frühauf.
Ist eine Förderung des Landes abschließend nicht möglich, soll das Exhaus trotzdem saniert werden. Das hat der Stadtrat beschlossen. Wegen der "Wichtigkeit und Dringlichkeit" der Exhaus-Sanierung würden die notwendigen Baumaßnahmen für Brandschutz- und Barrierefreiheit "auch bei einer möglichen Negativbescheidung des Landes umgesetzt", heißt es in dem Baubeschluss vom März 2016.

Auf den Tisch gekommen war das Thema Förderabsage am Mittwochnachmittag durch eine Pressemitteilung der Jungen Union, der Nachwuchsorganisation der CDU. Thorsten Wollscheid, Kreisvorsitzender der JU und CDU-Stadtrat, schimpfte - am Tag, an dem die SPD ihre Minister für die kommende Ampelkoalition in Mainz vorstellte - darin: "Die Mainzer Landesregierung lässt die Trierer Jugend und die Stadt Trier im Regen stehen: eine 60-prozentige Förderung des 3,6 Millionen Euro teuren Projektes, die die Landesregierung noch vor der Landtagswahl in Aussicht gestellt hat, wird nicht fließen." Zudem "stimme die Kommunikation des Innenministeriums nachdenklich", schreibt Wollscheid weiter. Denn der Stadtverwaltung sei noch kein entsprechender "Bescheid" zugegangen, wie das Rathaus auf JU-Nachfrage erklärt habe. Die "eigene Parteijugend" habe das Ministerium dagegen bereits informiert. "Dies ist ganz schlechter Stil des Innenministers Roger Lewentz. Demokratie sieht anders aus!", kritisiert Wollscheid den vermeintlichen Kommunikationsfehler

Dabei hatte das SPD geführte Innenministerium die Stadtverwaltung bereits am Montag, 9. Mai, informiert, und Oberbürgermeister Leibe (SPD) die Infos am gleichen Tag an den Ältestenrat weitergegeben. Zeitgleich war vom Ministerium das gleiche Schreiben an die SPD-Nachwuchsorganisation Jusos rausgegangen, die beim Innenministerium nach dem Sachstand gefragt hatte. Um einen förmlichen "Bescheid", wie Wollscheid in seiner Pressemitteilung formuliert, handelt es sich bei den Schriftstück ebenfalls nicht sondern um ein Informationsschreiben.
Auf TV-Nachfrage räumte Wollscheid zudem ein, den Inhalt des besagten Schreibens - Grundlage seiner beißenden Pressemitteilung - "nur vom Hören" zu kennen, vorliegen würde ihm der Text des Schriftstücks nicht.

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