Wo die Stadt Trier ab Januar blitzt

Trier · Achtung Autofahrer! Das neue Jahr startet mit einer Neuerung. Mit zwei mobilen Messanlagen übernimmt das Rathaus Anfang Januar die Geschwindigkeitsüberwachung in Trier. Bisher war die Polizei dafür zuständig. Im Vorfeld wurden Probekontrollen an verschiedenen Stellen durchgeführt.

Trier. Die Testphase ist vorbei: Das Rathaus übernimmt im neuen Jahr mit zwei mobilen Messanlagen die Geschwindigkeitsüberwachung in Trier (der TV berichtete am 5. Oktober). Bislang war die Polizei für diese Aufgabe zuständig.
An folgenden Standorten müssen Autofahrer in der ersten Januarwoche mit Kontrollen rechnen:
Montag, 4. Januar: Trier-Nord, Franz-Georg-Straße und Kürenz, Kohlenstraße.
Dienstag, 5. Januar: Zewen, Zewener Straße und Euren, Luxemburger Straße.
Mittwoch, 6. Januar: Pfalzel, Mäusheckerweg und Ehrang, Quinter Straße.
Donnerstag, 7. Januar: Trier-Nord, Metternichstraße und Mitte/Gartenfeld, Weimarer Allee/Ostallee.
Freitag, 8. Januar: Trier-Nord, Zurmaiener Straße und Mitte/Gartenfeld, Südallee.
Samstag, 9. Januar: Euren, Konrad-Adenauer-Brücke.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass darüber hinaus auch an anderen Orten Kontrollen erfolgen werden.
Neue Stellen, neue Bußgelder


Für die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung sind im Ordnungsamt sechs neue Planstellen im Außendienst und 4,5 Stellen im Innendienst geschaffen worden. Zuständig ist die Stadt, aber nur "innerörtlich", also für die Straßen innerhalb der gelben Ortseingangsschilder.
Ab Freitag, 1. Januar, gilt: Ein Verwarnungsgeld kann verhängt werden, wenn das Tempolimit um neun Stundenkilometer oder mehr überschritten wird. Denn drei Kilometer pro Stunde gelten als Messtoleranz und weitere fünf als geringfügiges Vergehen.
In einer Tempo-30-Zone wird es ab einer gemessenen Geschwindigkeit von 39 Stundenkilometern ernst. Je nachdem, wie gravierend der Verstoß ist, kann aus dem Verwarnungs- ein Bußgeld von 60 Euro oder mehr werden. Außerdem drohen Punkte im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamts und der Einzug der Fahrerlaubnis.
Der Stadtrat hatte die Einführung der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung (kurz: KGÜ) im Oktober 2014 beschlossen. red