Woher kommt das Wasser?

ZEMMER. Der zehn Jahre dauernde Rechtsstreit zwischen der Familie Schabio aus Zemmer und der Verbandsgemeinde Trier-Land um einen Wasserschaden im Haus geht in eine weitere Runde. Nachdem das Oberlandesgericht Koblenz die Berufung der Kläger gegen ein Urteil des Landgerichts Trier zurückgewiesen hat, wird nun ein ruhendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wieder aufgenommen.

Seit zehn Jahren versucht die Familie Schabio aus Zemmer den Nachweis zu führen, dass ein defekter Kanal der Hauptgrund für die gravierenden Wasserschäden in ihrem Haus in der Meulenstraße 19 ist (der TV berichtete mehrfach). Erstmals traten die Schäden in dem 1923 erbauten Haus 1996 auf; am schlimmsten ist es im Wohnzimmer, das seit Jahren unbewohnbar ist. Die Feuchtigkeit hat die Tapeten aufbläht und ganze Putzplatten von den Wänden gelöst. Durch Feuchtigkeit krank geworden

"Seit zwei Jahren bin ich durch die Feuchtigkeit krank", sagt Theresia Schabio, die nach dem Tod ihres Mannes mit Unterstützung von Tochter Pia und Sohn Hans-Peter um ihr Recht kämpft. Bisher vergeblich: Das Trierer Landgericht erkannte bei seinem Urteil aus Jahr 2003 keinen Nachweis für ein Fehlverhalten der Verbandsgemeinde (VG) Trier-Land. Als zuständige Behörde für die Kanalisation sollte die VG nach dem Willen der Kläger für die Beseitigung der Wasserschäden am Haus aufkommen. Dem Urteil vorausgegangen waren etliche Untersuchungen; auch die Familie Schabio wurde aktiv und errichtete zwei Brunnen, in denen Wasser aufgefangen und in den Kanal gepumpt wird. Das Landgericht räumte zwar ein, dass "mit hoher Wahrscheinlichkeit die auf dem Grundstück verlaufende Drainage defekt ist", jedoch sei die Verbandsgemeinde Trier-Land nicht verpflichtet, diese Drainage zu unterhalten oder in Stand zu setzen. Die Behörde sei nicht Rechtsnachfolgerin des nicht mehr bestehenden Wasser- und Bodenverbandes Zemmer. Festgestellt wurde auch, dass die Kanalisation nicht ordnungsgemäß errichtet wurde und fast alle Hausanschlüsse nicht fachgerecht angeschlossen worden sind, doch das reichte dem Gericht nicht aus. Auf der Grundlage der gezogenen Wasserproben sei auszuschließen, dass das Feuchtigkeitsproblem auf Abwasser zurückzuführen sei, das aus der Kanalisation ausgetreten sei, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Schäden rührten daher, dass das Haus nicht ausreichend gegen drückendes Wasser und aufsteigende Feuchtigkeit isoliert sei, glaubt die VG Trier-Land. Auch die Beweisführung während des OLG-Verfahrens, unter anderem durch Farbtests und Grundwasser-Messstellen, brachte keine endgültige Klärung, wo das Wasser herrührt, das bei den Schabios die Hauswände ramponiert. Sachverständiger Professor Jean-Frank Wagner von der Uni Trier führt die Schäden auf Oberflächenwasser zurück, dass aus der schadhaften Drainageleitung auf dem Grundstück austritt. Demgegenüber geht die Familie Schabio davon aus, dass die Schäden auch auf einen Rückstau des in den 50er-Jahren verrohrten Fortbachs zurückzuführen sind, der in die Drainageleitung fließt. Nachdem das OLG keine Revision zugelassen hat, wird nun das für die Zeit der Landgerichtsverfahren ruhende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht reaktiviert. Laut Jörg Eppers, Anwalt der Familie Schabio, sollen nun weitere Beweisführungen vor Ort erfolgen. Für ihn sind die bisherigen Gutachten widersprüchlich. Eppers und seine Mandanten wollen erreichen, dass die VG mit geeigneten Mitteln dafür sorgt, dass keine weiteren Schäden mehr vorkommen. "Was nützt den Schabios, wenn sie die Schäden beseitigen und es kommen immer wieder neue hinzu", sagt der Rechtsanwalt. "Mehr als 70 Jahre war das Haus trocken, und dann fällt Mitte der 90er-Jahre plötzlich der Putz von den Wänden - da kann doch was nicht stimmen."

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