WOHNUNGSMARKT

Zum Bericht ",Wohnungsnachfrage in Trier ist rückläufig\'" (TV vom 2. November):

Die Ansicht von Johannes Viertler (Verband "Haus und Grund") bezüglich der Aufteilung der Maklerkosten verdreht die Tatsachen. Der Einzelhandel macht mir als potenziellem Käufer jeden Tag Angebote. Doch muss ich die Verkäufer, die mich vor Ort im Auftrag des Kaufhauses beraten, nicht (direkt) für diese Dienstleistung bezahlen. Ziemlich abenteuerlich ist entsprechend seine Aussage, "dass die Mieter ja eine Dienstleistung vom Makler erhalten" und diese daher bezahlen müssten. Die "Dienstleistung", die in Ballungsräumen nachweislich kaum als solche bezeichnet werden kann, findet für den Vermieter statt! Dieser müsste nämlich sonst selbst Besichtigungen organisieren und so weiter. Ganz klar ist daher, dass die Gesetzesnovelle in diesem Punkt überfällig ist und endlich die Ausnutzung der schwächeren Position der Mieter beendet. Martin Sievers, Trier

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