Wolfshund in Trier-Igel gesichtet: Kälbern droht wieder Gefahr

Igel/Trier-Zewen · Ein streunendes Tier bei Igel-Liersberg beunruhigt die Landwirte. Videoaufnahmen zeigen ein Halsband mit Steuermarke. Bei dem Vierbeiner soll es sich um das wolfsähnliche Tier handeln, dass im vergangenen Jahr Kälber gerissen haben soll.

Er ist wieder da. Oder, um es genauer zu sagen, er oder sie war offensichtlich nie weg. Mehrere Augenzeugen haben im vergangenen Jahr ein wolfsähnliches Tier in der Nähe von Igel-Liersberg gesehen. Nun hat es nach Auskunft der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land in jüngster Zeit erneut Sichtungen gegeben.

Bernhard Heintz ist derzeit noch relativ gelassen, was das freilaufende Tier angeht. Das war vor rund einem Jahr anders. Damals waren vier seiner Galloway-Kälber von einem Hund gerissen worden. Die Jungtiere lagen morgens mit aufgerissenen Kehlen und teilweise ausgeweidet auf der Weide am Ortsrand von Igel-Liersberg.

Nach Auskunft der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land hat die Untersuchung einer DNA-Probe ergeben, dass es ein Tschechoslowakischer Wolfshund gewesen sein soll, der die jungen Tiere gerissen hat. Diese Hunderasse ist aus Kreuzungen von Deutschen Schäferhunden und Karpatenwölfen entstanden. Nach Bekanntwerden der Vorfälle geschahen gleich mehrere Dinge: Die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land gab den wildernden Hund praktisch zum Abschuss frei. Zudem setzte Landwirt Heintz eine Belohnung für Hinweise auf das Tier und seinen Halter aus. All das hatte jedoch nicht den gewünschten Erfolg.

Gleichwohl gibt es doch eine Neuigkeit zu vermelden. Rund um die Weide, auf der die Tiere gerissen worden waren, wurden im vergangenen Jahr sogenannte Fotofallen aufgestellt. Dabei lösen Tiere durch Bewegung und Körperwärme eine Kamera aus.

Wie Johanna Fox, Sprecherin der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, bestätigt, hat es eine Aufnahme gegeben, auf der ein Hund zu sehen gewesen ist. Bernhard Heintz berichtet davon, dass es sich um ein wolfsähnliches Tier gehandelt hat, das Richtung Zewener Wald gelaufen sein soll. "Auf dem Bild war zu sehen, dass das Tier ein Halsband hat", sagt der Liersberger.

Am Band habe sich eine Hundesteuermarke befunden. Solche Marken müssen beispielsweise Hunde tragen, die in der Stadt Trier angemeldet sind.

Mit der Ruhe von Tierhalter Heintz wird es übrigens in wenigen Wochen vorbei sein. Zwar befindet sich die Gallowayherde mit rund 30 Tieren derzeit auf der Weide. Doch handelt es sich dabei um ältere Tiere. Der Landwirt geht davon aus, dass die Kühe im März kalben werden. Auf solche Kälber hatte es der wildernde Hund im vergangenen Jahr abgesehen.

Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Trier-Land bittet um Hinweise zum Hund unter Telefon 0651/9798-104 oder -105. Hilfreich wären auch Fotos des Tieres. Diese können per E-Mail gesendet werden an die Adressen oliver.ganz@trier-land.de oder rainer.schaack@trier-land.de

Abschuss von wildernden Hunden

Nach Paragraf 33 des Landesjagdgesetzes dürfen Jäger wildernde Hunde töten. Hunde gelten laut Gesetz als wildernd, "soweit und solange sie erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden." Die Hunde dürfen nicht abgeschossen werden, wenn sie nur vorübergehend ausgebüxt sind und sich mit anderen Mitteln als einen Abschuss vom Wildern abhalten lassen. Wird der Halter eines wildernden Hundes ermittelt, muss dieser für den Schaden haften, den sein Tier verursacht hat.

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