Finanzen Zahlen einige Luxemburg-Pendler zu viel Steuern?

Trier · Ein in Luxemburg arbeitender Busfahrer hat geklagt – und teilweise Recht bekommen. Eine neun Jahre alte Vereinbarung ist nicht rechtskräftig. Trotzdem hält das Trierer Finanzamt weiterhin an seiner bisherigen Praxis fest.

 Pendler, die in Luxemburg als Busfahrer für grenzüberschreitenden Linienverkehr arbeiten, müssen die Hälfte ihres Gehaltes in Deutschland versteuern – unabhängig von der tatsächlich hier geleisteten Arbeitszeit. Dagegen hat ein Grenzgänger geklagt.

Pendler, die in Luxemburg als Busfahrer für grenzüberschreitenden Linienverkehr arbeiten, müssen die Hälfte ihres Gehaltes in Deutschland versteuern – unabhängig von der tatsächlich hier geleisteten Arbeitszeit. Dagegen hat ein Grenzgänger geklagt.

Foto: picture alliance / dpa/Rolf Vennenbernd

Haben zahlreiche Luxemburg-Pendler in den vergangenen Jahren zu viele Steuern in Deutschland bezahlt? Ein Urteil des rheinland-pfälzischen Finanzgerichts könnte jedenfalls weitreichende Folgen haben, auch wenn das Trierer Finanzamt, das für die Erhebung der Steuern von Grenzgängern zuständig ist, das anders sieht. Das Gericht bezweifelt, dass die 2011 unterzeichnete deutsch-luxemburgische Vereinbarung zur Doppelbesteuerung rechtens ist. Beide Länder hatten 2011 vereinbart, dass der Arbeitslohn von hier lebenden und in Luxemburg arbeitenden Berufskraftfahrern, Busfahrern oder Lokomotivführern, die während ihrer Arbeitszeit auch in Deutschland eingesetzt werden, jeweils zur Hälfte in Luxemburg und in Deutschland versteuert werden muss.