"Zehn Euro bitte!"

Wer betrunken fährt, rote Ampeln missachtet und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, wird mit Bußgeld bestraft. Das gilt auch für Radfahrer. Doch nicht jede Strafe leuchtet dem ADFC ein.

Trier. Verwirrt blickt Martha Klein (Name von der Redaktion geändert) auf ihren Strafzettel, den ihr der Wachmann reicht. Dass die 72-Jährige sich in ihrem Alter noch auf das Fahrrad traut, ist bemerkenswert. Dennoch fährt sie seit einiger Zeit lieber auf dem Gehweg, weil sie sich dort sicherer fühlt. Eine Tatsache, die sie nun zehn Euro kostet.Eine Strafe, die dem ADFC bitter aufstößt. "Vielen Radlern bleibt nichts anderes übrig, als Bußgelder zu riskieren", sagt Deubel, Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC), Kreisverband Trier. Ebenfalls zehn Euro werden fällig, wenn man die Trierer Fußgängerzone mit dem Rad durchfährt - eine Folge der fehlenden Nord-Süd-Querung der Innenstadt. "Wir tolerieren sicherlich kein Rüpel-Verhalten auf dem Fahrrad. Aber wenn sich zum Beispiel ältere Menschen sicherer auf dem Gehweg fühlen, dann ist es Quatsch, denen ein Bußgeld aufzudrücken. Jeder sollte da fahren dürfen, wo er sich am wohlsten fühlt", sagt Martin Deubel. Verhalten der Autofahrer muss sich ändern

Ob es nun Strafen für das Befahren einer Busspur oder Nebeneinanderfahren geben muss, bezweifelt Deubel zwar, doch ansonsten sei der Bußgeld-Katalog in Ordnung. Schließlich sei vieles zum Eigenschutz gedacht.Was ihn und seine Freunde beim ADFC wurmt, ist das Verhalten der Autofahrer: "In Münster oder am Niederrhein sind Autofahrer an Radler gewohnt. Hier aber herrscht eine negative Mentalität gegenüber Radfahrern. Auto- und Radfahrer fühlen sich unsicher. Das muss sich ändern."Mit Beginn des Frühjahrs steigen auch wieder die Radmärkte, bei denen von privat an privat gebrauchte Fahrräder verkauft werden. Die Märkte finden am 26. April und 31. Mai (10 bis 13 Uhr) vor dem ADFC in der Südallee 35 statt. Meinung Weg aus Fußgängerzone! Morgen fahre ich mit dem Rad. Dann können wir mal einen trinken." Ein oft gesprochener Satz in der Kneipe, auf Festen oder im Bierzelt. Doch Vorsicht - auch auf dem Rad gelten Grenzen, die man nicht überschreiten sollte. Und das völlig zu Recht. Denn betrunkene Radler gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Radfahrer gefährden aber auch Menschen, wenn sie durch die Fußgängerzone fahren. Ein Passant, der gerade aus dem Geschäft tritt, her umtollende Kinder oder die alte Dame mit ihrer Gehhilfe werden zu potenziellen Opfern. Natürlich gibt es in Trier keine Nord-Süd-Querung der City. Doch darf dieser Umstand als Ausrede gelten, um durch die Fußgängerzone zu radeln? Nein, darf er nicht. Genauso, wie auch Radfahrer auf dem Gehweg nichts zu suchen haben. Das sind die Folgen. An den Ursachen aber sollte das Rathaus schnell etwas ändern. Deswegen ist es gut, dass OB Jensen die Sache anpackt und erste Konzepte verspricht. Dabei darf es nicht bleiben. Radfahrer müssen sich in Trier sicherer fühlen können. Dabei muss man ihnen helfen: durch Radwege, durch Querungsmöglichkeiten, durch eigene Grünphasen. Und durch den Willen. m.koelker@volksfreund.deExtra ADFC Trier: Der Kreisverband Trier umfasst auch die Südeifel und die Mittelmosel. Insgesamt sind hier 400 Mitglieder engagiert. Der ADFC setzt sich für die Belange der Radfahrer ein und versteht sich als Verkehrsclub, Interessengemeinschaft, Verbraucherorganisation und verkehrspolitischer Verein. Kontakt: ADFC Trier, Südallee 35, 54290 Trier, Telefon und Fax 0651/35745, radgeber@adfc-trier.de, www.adfc-trier.de

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