Zoff um Loebstraße in Trier: Radweg wird zum Politikum - Problemlösung kommt aus Österreich

Trier. · Der Gehweg in der Loebstraße konnte gar kein reiner Radweg werden – das sagt Dezernent Andreas Ludwig. Er sieht eine Lösung, doch die gibt es in Deutschland nicht. Noch nicht.

 Diese Regelung gilt in der Loebstraße: Der Asphaltstreifen neben der Straße ist ein Gehweg, auf dem Radfahrer nur geduldet sind. TV-Foto: Friedemann Vetter

Diese Regelung gilt in der Loebstraße: Der Asphaltstreifen neben der Straße ist ein Gehweg, auf dem Radfahrer nur geduldet sind. TV-Foto: Friedemann Vetter


Die Radler der Stadt Trier und ihre politischen Vertreter in den Ratsfraktionen haben einen Radweg in der Loebstraße erwartet. Stattdessen bekamen sie einen Gehweg. Radfahrer werden darauf nur geduldet - sobald sie einem Fußgänger begegnen, dürfen sie nur mit äußerster Vorsicht Schrittgeschwindigkeit fahren. Nach dem TV-Bericht "Der Radweg, der ein Gehweg ist" vom 2. August wird das Thema zum Politikum. Die Leitungsebene im Rathaus ist in Erklärungsnot. Baudezernent Andreas Ludwig (CDU) bemüht sich am Mittwochabend vor dem Dezernatsausschuss IV um Klarheit.

"Die Kritik an dieser Lösung ist berechtigt", räumt Ludwig ein. Doch er geht keinen Schritt weiter. Seine Antworten auf eine Anfrage der SPD-Fraktion tragen die Botschaft: Rechtlich gesehen konnte die Stadt gar nicht anders.
Der Baudezernent erklärt: "Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht."

Das heißt: Die Stadt durfte den 2,50 Meter breiten Asphaltstreifen entlang der Loebstraße gar nicht als reinen Radweg oder auch als gemeinsamen Fuß- und Radweg kennzeichnen, weil die Radfahrer diesen Weg dann zwingend hätten benutzen müssen, die Loebstraße selbst wäre tabu gewesen. Das sei aber nicht möglich, denn dafür ist die Loebstraße rechtlich gesehen nicht gefährlich genug. Zumindest gibt es die "erhebliche erhöhte Gefährdung" nicht, die das Bundesverwaltungsgericht als Maßstab festgelegt hat.

Die SPD will wissen, wer an der Entscheidung beteiligt war, den Weg als Gehweg auszuweisen. Ludwigs seelenruhige Antwort: "An dieser Entscheidung waren das Tiefbauamt, das Stadtplanungsamt, das Straßenverkehrsamt und der Stadtrat beteiligt."

Moment. Der Stadtrat? Der hat doch im Beschluss zum Ausbau der Loebstraße im April 2012 ausdrücklich einem 2,50 Meter breiten Zweirichtungsradweg zugestimmt. Die maßgebliche Entscheidung fiel nach Ansicht des Baudezernenten aber schon wesentlich früher: "Der Stadtrat hat den Bebauungsplan am 29. September 2011 beschlossen", antwortet Ludwig auf die Frage der SPD.Und in der Begründung dieses Bebauungsplans heiße es wörtlich: "Dieser Zweirichtungs-Rad-Gehweg soll nicht benutzungspflichtig werden." Womit die Auszeichnung als reiner Radweg nicht mehr möglich war.

Weshalb waren die Fraktionen über die Beschilderung nicht informiert? Auch hier hat der Baudezernent eine Antwort: "Eine gesonderte Information bei der Aufstellung der Schilder erfolgt in der Regel nicht."

Was wird jetzt geschehen? Sowohl die Trierer Radlerlobby als auch die Fraktionen des Stadtrats fordern den versprochenen Radweg entlang der Loebstraße. Ludwig präsentiert dem Ausschuss am Mittwochabend eine Lösung - ein blaues Verkehrsschild mit einem weißen Fahrrad. Allerdings nicht rund, so wie hierzulande bekannt, sondern eckig.

Dieses Schild gilt in Österreich und bietet dem Radfahrer die freie Auswahl an: Er kann sich entscheiden, ob er den Radweg oder die Straße benutzen will. "Ich werde diese Lösung beim Bundesverkehrsministerium anregen", kündigt der Baudezernent an.

Ob dieser Ansatz realistisch ist und ob die Trierer Politik ihn akzeptiert, wird sich noch zeigen müssen. Eine Diskussion im Ausschuss ist nicht möglich, da die Geschäftsordnung nur kurze Rückfragen zulässt, wenn die Verwaltung eine Anfrage beantwortet hat. Baudezernent Ludwig war am Donnerstag für Rückfragen nicht zu sprechen.

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