Zoll stoppt Vater (84) und Sohn (56) mit Wertpapieren von mehr als 200.000 Euro

Trier · Wieder ist den Geldwäsche-Fahndern des Hauptzollamts Koblenz bei Trier ein dicker Fisch ins Netz gegangen. Wertpapiere im Wert von 216.595 Euro hatten ein 84-jähriger Mann und sein 56-jähriger Sohn dabei - gaben diese Summen aber nicht an, als der Zoll sie danach befragte.

Nicht nur Bargeld von 10.000 Euro und mehr muss auf Verlangen des Zolls angegeben werden. Das gilt bei entsprechenden Kontrollen ebenso für Wertpapiere und Schecks.

Bei einem 84-jährigen Mann aus Bayern und seinem 56 Jahre alten Sohn fanden Beamte des Hauptzollamts Koblenz bei einer Kontrolle nahe Trier Wertpapiere im Wert von mehr als 216.000 Euro. Zuvor waren die beiden gefragt worden, ob sie Bargeld oder andere Zahlungsmittel anzumelden hätten. Dabei sei ihnen auch der Begriff "Wertpapiere" genannt worden. Beide verneinten. In einer Aktentaschen im Fahrzeug fanden die Fahnder dennoch die Papiere. Nun müssen beide mit einer Geldbuße rechnen.

Hauptaugenmerk der Zollbeamten bei dieser Kontrolle lag übrigens nicht darauf, Steuersünder ausfindig zu machen. "Unsere Aufgabe ist es, nach dem Geldwäschegesetz zu kontrollieren", sagte ein Sprecher des Hauptzollamts. "Die Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkungder Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen", erläutert er.

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen Reisende auf Nachfrage der Kontrolleure bekannt geben, wenn sie Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr dabei haben. "Bargeld gleichgestellt sind unter anderem Wechsel, Schecks und Wertpapiere", sagt der Zoll-Sprecher.

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