Zu kurz

Zum Bericht "Höchstparkdauer stört Betriebe und Kunden" (TV vom 17. Januar):

Nur zwei Stunden Höchstparkdauer zum Beispiel am späten Samstagnachmittag auf dem öffentlichen Parkplatz am Palastgarten sind eindeutig zu kurz.

Siegfried Poschmann, Trier

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