Zum ersten Mal öffentlich

Trier/Ruwer · Vorwürfe und Verdachtsmomente: Der Kreis und die Verbandsgemeinde nehmen Stellung.

Trier/Ruwer Der Großteil der Fragen, die von der SPD und den Grünen im Verbandsgemeinderat zusammengestellt worden sind, hat die Kreisverwaltung beantwortet, einige weitere die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer. Der TV präsentiert einen Auszug des Fragenkatalogs, der sich auf die konkreten Vorwürfe gegen Bernhard Busch bezieht.Trifft es zu, dass der Anwalt von Bernhard Busch bereits im Juli 2015 einen Großteil der vorgeworfenen Betrugsfälle schriftlich eingeräumt hat? Wenn ja, weshalb wurde dann nicht sofort strafrechtlich weiterermittelt?Kreisverwaltung Trier-Saarburg: Ja, das trifft zu. Allerdings war damit aus Sicht der Kreisverwaltung der Sachverhalt noch nicht völlig zweifelsfrei aufgeklärt. Diese Haltung wird auch durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigt, insoweit wurde auch dort offensichtlich noch Ermittlungsbedarf gesehen.Handelt es sich bei den 192 Betrugsfällen, die jetzt, im Juni 2017, offensichtlich zur Klage durch die Kreisverwaltung geführt haben, um genau die Fälle, die Herr Busch bereits im Juli 2015 selbst eingeräumt hat?Kreis: Ja.Wurden die weiteren Vorwürfe, die gegen Herrn Busch erhoben wurden, wie das Familienessen auf Kosten der Verbandsgemeinde Ruwer oder falsche Abrechnungen von Telefonkosten, untersucht?Kreis: Soweit weitere Vorwürfe benannt und bekannt waren, wurden diese im Rahmen der Ermittlungen thematisiert. Dort fand allerdings eine Festlegung auf die genannten 192 Fälle statt.Kam es in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, nachdem die Vorwürfe gegen Herrn Busch bekanntwurden, also im Juli 2015, zur Vernichtung von Akten, die den Zeitraum der Vorwürfe betrafen? Wurden Akten vernichtet, die Auskunft über weitere Verfehlungen geben können? Wenn ja, wer hat die Vernichtung angeordnet?Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer: In der Verbandsgemeindeverwaltung (VG) Ruwer werden aufgrund des kleinen Archivs routinemäßig Rechnungsbelege nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (zehn Jahre) vernichtet. Diese Aufgabe obliegt der VG-Kasse.Kam es im Zusammenhang mit den Vorgängen um die Reisekostenabrechnungen, Abrechnungen von Gaststättenbesuchen und anderem zu personellen Veränderungen in der Verbandsgemeindeverwaltung? Besteht ein Zusammenhang zwischen dem Rücktritt des gesamten Personalrats und den Vorgängen um Herrn Busch?VG Ruwer: Es ergaben sich durch Umorganisationen lediglich Veränderungen in bestimmten Bereichen. Der Personalrat war vor Bekanntwerden der Anzeige gegen Herrn Busch schon zweimal zurückgetreten.Wurde untersucht, ob Herr Busch Druck auf Mitarbeiter der Verbandsgemeinde ausgeübt hat?VG Ruwer: Nein.Nach dem Urteil des Amtsgerichts Trier vom 25. Oktober 2010 stand eindeutig fest, dass Herr Busch bewusst betrogen hat. Weshalb benötigte die Kreisverwaltung noch mehr als acht Monate, um ein Ergebnis ihrer Ermittlungen vorzulegen?Kreis: Es wurden in der Angelegenheit eigene Ermittlungen angestellt, da auch nach Abschluss des Strafverfahrens noch Zweifel am Sachverhalt bestanden. Außerdem wurde zusätzlich eine Aufklärung, etwa durch Zeugenvernehmungen, betrieben.Zu welchem Ergebnis kam der Ermittlungsführer der Kreisverwaltung im Rahmen des Disziplinarverfahrens?Kreis: Durch die Klage, die auf dem Ermittlungsbericht aufbaut, wurde zum Ausdruck gebracht, dass ein schweres Dienstvergehen als gegeben angesehen wird, welches die Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben kann.Weshalb gab es einen Wechsel in der Person des Ermittlungsführers bei der Kreisverwaltun?Kreis: Da es keine personellen Ressourcen für solche Verfahren bei der Kreisverwaltung gibt, wurde überprüft, wer zum fraglichen zeitpunkt in der Lage war, die Ermittlungen durchzuführen.Warum wurde Herr Busch nicht vorläufig beurlaubt? SPD und Grüne hatten mehrfach um Prüfung gebeten.Kreis: Weil die vorläufige Beurlaubung eines kommunalen Wahlbeamten einer endgültigen Regelung gleichkäme und so der Entscheidung des Gerichts vorgreifen würde. Wurde Bürgermeister Busch vorzeitig schon am 15. März über das Ergebnis der disziplinarischen Untersuchung informiert? Am 16. März meldete er sich krank.Kreis: Die Information erfolgte am 17. März bei einem Treffen in der Kreisverwaltung.Mit der Aussage "Es bleibt unverständlich, wie das Verhalten des Herrn Busch 15 Jahre lang unentdeckt blieb" suggerierte Landrat Günther Schartz (CDU) ein Mitverschulden der VG Ruwer an den Betrugsfällen. Trifft es zu, dass das Rechnungsprüfungsamt die Kreisverwaltung die VG Ruwer zuletzt 1992 überprüft hat? Wenn ja, was sagt der Landesrechnungshof dazu?Kreis: Ja, das trifft zu. Der Rechnungshof ist seit Jahren über die personelle Situation des Rechnungsprüfungsamts und über Rückstände in der überörtlichen Prüfung informiert. Ein Entdecken möglicher unterlassener Fahrtkostenabrechnungen kann jedoch nicht im Rahmen einer solchen Prüfung erwartet werden, insbesondere wenn diese schon der Verwaltung vor Ort verborgen blieben.

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