Zur Kasse, bitte !

TRIER. Wer in Trier Zweitwohnungen besitzt oder mietet, zahlt ab 2007 zehn Prozent seiner Jahres-Kaltmiete. Mehrheitlich beschloss der Stadtrat am Mittwochabend die Satzung – die unter anderem auch Wohnmobile und Campingwagen zu den Zweitwohnungen zählt.

Ein zwar unpopulärer, aber notwendiger Schritt - so sah die Ratsmehrheit das Thema Zweitwohnungssteuer, als im Juni der Grundsatzbeschluss gegen die Stimmen der Grünen und der FDP gefasst wurde. Die neue Steuer soll vor allem Studenten dazu ermutigen, ihren Hauptwohnsitz in Trier anzumelden. Der Sprung über die 100 000-Einwohner-Marke würde eine um 600 000 Euro höhere Konzessionsabgabe der Stadtwerke bedeuten - das ist die Gegenleistung für die Nutzungsbefugnis der öffentlichen Verkehrswege in der Stadt. Insgesamt kalkuliert die Verwaltung mit 1500 Neubürgern und Mehreinnahmen in Höhe von 1,6 Millionen Euro. Die Studenten halten erwartungsgemäß nicht besonders viel von dieser Zusatz-Belastung, profitieren allerdings davon, dass Rheinland-Pfalz im Gegensatz zu den Nachbarländern ein noch gebührenfreies Studium anbietet. Doch die Zweitwohnungssteuer hat ein noch deutlich größeres Ärger-Potenzial. Dieses ist in der Satzung versteckt, die der Stadtrat am Mittwoch gegen die Stimmen der Grünen und der FDP beschlossen hat - übrigens ohne Diskussion.HAUPTWOHNUNG: Wer in Trier eine Zweitwohnung hat, aber mit Hauptwohnsitz woanders lebt, der zahlt die neue Steuer. Wer eine Zweitwohnung hat, gleichzeitig aber mit Hauptwohnsitz in Trier gemeldet ist, zahlt ebenfalls. Der Satzung ist es egal, wo der Hauptwohnsitz liegt. Die Existenz einer Zweitwohnung verpflichtet zur Zahlung. Die Beschlussvorlage verrät: "Eine Satzungsregelung, mit der die Hauptbewohner einer Stadt von der Zweitwohnungssteuer befreit würde, wäre verfassungswidrig."ZAHLUNG: Grundlage für die Berechnung ist die Steuererklärung. Die Steuer wird für das gesamte Jahr festgesetzt und in Teilbeträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November erhoben. Positiv: Die Steuer fällt nur für voll genutzte Monate an. Wer am 25. Januar in eine Zweitwohnung ein- und am 15. April wieder auszieht, zahlt die Steuer nur für Februar und März.BERUFLICHE NUTZUNG: Betriebsstätten, die ausschließlich gewerblich genutzt werden, sind nicht steuerpflichtig. Darunter fallen gastronomische Betriebe, Läden, Werkstätten. Doch Ateliers oder Büros gelten nur als "teilweise beruflich genutzt" und sind deshalb uneingeschränkt steuerpflichtig. Dazu die Satzung: "Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird und von dem aus zumindest die Mitbenutzung einer Küche oder Kochnische sowie einer Waschgelegenheit oder Toilette möglich ist."CAMPING: Wer ein Wohnmobil oder einen Campingwagen länger als drei Monate innerhalb der Stadt Trier aufstellt, zahlt die Zweitwohnungssteuer. Wer jedoch nachweisen kann, dass er das rollende Zuhause nicht nutzt, sondern nur abstellt, muss nicht zahlen.AUSNAHMEN: Wohnungen der Wohlfahrtspflege und der Jugendhilfe, Wohnungen in Alten- und Pflegeheimen sowie in Frauenhäusern. Und: "Räume zum Zwecke des Strafvollzugs". WEITERE MELDUNGEN AUS DEM STADTRAT AUF SEITE 10.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort